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Feinstaubplakette

  • Allgemeine Informationen

    Seit dem 01. März 2007 können Kommunen und Städte zur Verbesserung der Luftqualität in besonders feinstaubgefährdeten Zonen wie Innenstädten, einigen Bundesstraßen oder Verkehrsknotenpunkten Verkehrsverbote erlassen.

    Die Kennzeichnung der besonders feinstaubgefährdeten Gebiete erfolgt durch das Verkehrszeichen "Umweltzone". Unter dem Zeichen werden auf einem Zusatzzeichen die Umweltplaketten angezeigt, mit denen ein Fahrzeug gekennzeichnet sein muss, damit es diesen Bereich durchfahren darf. Fahrzeuge ohne Umweltplakette dürfen keine Umweltzone durchfahren.
    Die Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges mit einer Feinstaubplakette beruht auf freiwilliger Basis. Allerdings ist das Durchfahren einer Umweltzone auch dann nicht erlaubt, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen zur Zuteilung der erforderlichen Umweltplakette erfüllt.

    Von den Verkehrsverboten sind nicht betroffen:

    • mobile Maschinen und Geräte
    • Arbeitsmaschinen
    • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    • Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
    • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,
    • Kraftfahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Markenzeichen-Eintragung "aG", "H" oder "Bl" haben
    Seit dem 01.03.2007 können emissionsarme Fahrzeuge (aufgrund ihres Emissionsschlüssels) durch entsprechende Plaketten (Feinstaubplakette) gekennzeichnet werden.

    Die einem Kraftfahrzeug zugeordnete Plakettenfarbe ergibt sich aus der jeweiligen Schadstoffemissionsklasse und einem gegebenenfalls nachgerüsteten Partikelminderungssystem.

    In der Zulassungsbescheinigung Teil I finden Sie die Schlüsselnummer an 3. und 4. Stelle des 4-stelligen Codes im Feld 14.1.

    Im alten Fahrzeugschein befindet sich die Schlüsselnummer an 5. und 6. Stelle der 6-stelligen Schlüsselnummer im Feld 1.

    Die Plakettenfarbe für Ihr Fahrzeug können Sie auf der Seite des TÜV-Nord ermitteln.

     

  • Benötigte Unterlagen

    • die Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein 

  • Gebühren

    6,00 Euro

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen. 

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

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