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Fischereischein

  • Allgemeine Informationen

    Wenn Sie in Deutschland in offenen Gewässern fischen wollen, benötigen Sie neben der Genehmigung des Eigentümers beziehungsweise Pächters einen gültigen Fischereischein.

    Der Fischereischein ist in Niedersachsen lebenslänglich gültig und berechtigt auch in den anderen Bundesländern zum Angeln.

  • Voraussetzungen

    • bestandene Fischerprüfung (auch aus anderen Bundesländern)
    • Vollendung des 14. Lebensjahr
    • Zuverlässigkeit
    • Hauptwohnsitz in Wolfsburg

  • Benötigte Unterlagen

     

    Eine Vertretung für verhinderte Personen ist in Fischereischeinangelegenheiten möglich. Benötigte In Vertretung zusätzlich:
    • formlose, unterschriebene Vollmacht
    • statt Ausweis gut leserliche Kopie
    • Ausweis des Vertretenden

    Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich.

  • Gebühren

    45,00 Euro

  • Fristen

    Der Einwurf der benötigten Unterlagen in den Briefkasten vor dem Rathaus A ist jederzeit möglich, sonst mit Terminvergabe.

  • Besonderheiten

    Für die meisten Gewässer ist zusätzlich noch ein Fischereierlaubnisschein nötig. Diese werden von den berechtigten Personen (Fischereiberechtigter, Fischereigenossenschaft, Fischereipächter) für das betreffende Gewässer ausgestellt.

  • Kontakt

    Ordnungsamt
    Rathaus B

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
  • Örtliche Vereine
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