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Führungszeugnis

  • Allgemeine Informationen

    Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

    Auskunft an eine private StelleFührungszeugnis der Belegart "NB" (zum Beispiel für Sie oder Ihren Arbeitgeber).  Dieses Führungszeugnis erhalten Sie direkt nach Hause.

    Auskunft an eine Behörde (zum Beispiel Führerscheinstelle, Gewerbestelle oder Bezirksregierung) Dieses Führungszeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.


    Benötigen Sie ein Führungszeugnis der Belegart „OB“, brauchen wir bei der Antragstellung die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck (z.B. Einstellung, Verlängerung einer Genehmigung usw.).

    Erweitertes Führungszeugnis an eine BehördeDieses Führungszeugnis wird seit 01.05.2010 ausgestellt für Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Der Antrag ist unter Vorlage einer schriftlichen Bestätigung vom z. B. Jugendamt zu stellen. Daraus muss hervorgehen, dass die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt, die Voraussetzungen nach §30a Abs. 2 BZRG erfüllt. 

     

    Führungszeugnis online beantragen

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis/Reisepass 
    • Antragsteller*in muss das 14. Lebensjahr vollendet haben  

  • Gebühren

    13,00 Euro

  • Fristen

    Der Antrag auf das Führungszeugnis wird elektronisch sofort an das Bundesamt für Justiz versandt.

    Die Rückantwort erhalten Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen.

  • Besonderheiten

    Führungszeugnis online beantragen

    Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich seit dem 01.09.2014 den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel können Führungszeugnisse ab sofort über das Online-Portal www.fuehrungszeugnis.bund.de des Bundesamts für Justiz im Internet beantragt und bezahlt werden.


    Um einen Antrag online stellen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 
    • Ein neuer Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion 
    • Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes 
    • Eine AusweisApp ab der Version 1.13.. Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar. Die AusweisApp kann unter www.ausweisapp.bund.de heruntergeladen werden. 
    • Gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen. 

  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

     
    Die Dienstleistung ist am Schnellschalter erhältlich. 

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Links und Hinweise
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