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Namensänderung

  • Allgemeine Informationen

    Die Namensänderung des Kindes ist immer eine behördliche Namensänderung.

  • Benötigte Unterlagen

    bei Einbenennung:

    Die Geburtsurkunde des Kindes, falls es nicht in Wolfsburg geboren ist.

    • aktuelle Negativbescheinigung (falls Mutter alleiniges Sorgerecht hat, bekommt man beim Jugendamt)
    • aktuelle Meldebescheinigung aller Beteiligten: von Kind, Mutter und Stiefvater
    • aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate).

  • Gebühren
  • Fristen

    Die Namensänderung des Kindes ist bis zum 18. Lebensjahr möglich.

  • Besonderheiten

    Eine Namensänderung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Zuständige Stelle

    Namensänderungen (nur Nachname des Kindes/ Namenserteilung =Nachname Vater oder nach neuer Ehe Mutter):

    Rathaus A, Zimmer 015

    Behördliche Namensänderung: Rathaus A, Zimmer 027


    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Standesamt

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