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Versicherung und Chip für Hunde

  • Allgemeine Informationen

    Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ab 7.Lebensmonat (damit Opfer von Beiß-Attacken nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben) ist Pflicht. Hunde, egal welche Rasse, müssen außerdem über elektronischen Chip registriert werden.

  • Voraussetzungen

    Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens:

    • 500.000,00 € für Personenschäden
    • 250.000,00 € für Sachschäden

  • Besonderheiten

    Infos zum Chip:

    • Pflicht für jeden Hund (auch bei älteren Hunden)
    • kann von jedem Tierarzt eingesetzt werden (auch in anderen Bundesländern)
    • bereits eingesetzte Chips müssen NICHT ersetzt werden
    • Chip soll bis zum 6.Monat eingesetzt werden (wenn zu früh eingesetzt wird kann er sich verschieben und sitzt dann nicht an der Schulter, wo er hingehört)
    • völlig ungefährlich ( auch bei älteren Hunden)
    • auf Chip ist eine Nummer gespeichert die im zentralen Hunderegister (befindet sich im Aufbau) hinterlegt wird

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt:

    Rathaus B, Zimmer 012

    Teleon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

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