|
Jeder Einwohner der Stadt Wolfsburg hat die Möglichkeit, eine Grabstätten auf einem der 3 Zentralfriedhöfe (Wald-, Nord-, Südfriedhof) zu erwerben. Für Stadt- und Ortsteilfriedhöfe gilt die Einschränkung, dass die Vergabe von Grabstätten grundsätzlich nur an die jeweiligen Ortsteileinwohner erfolgen kann.
Für die Friedhöfe in den Ortsteilen Reislingen und Neuhaus bestehen darüber hinaus noch spezielle Festlegungen hinsichtlich der Bestattungsbezirke. Hierüber beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Bestattungswesen.
|