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Die Kosten einer Grabstätte sind abhängig von der Art der ausgewählten Grabstätte und den im Zusammenhang mit der Bestattung in dieser Grabstätte von der Friedhofsverwaltung zu erbringenden Leistungen. Für jede Grabstätte sind bestimmte Leistungen zwingend in Anspruch zu nehmen (Graberwerb, Grabaushub, Aufhügelung oder Herrichtung von Pflanzbeet und Plattenumrandung, Trägerdienst, Grabauskleidung mit Matten, sowie bei bestimmten Grabstätten Denkmal, Schriftplatte und Pflege der Bepflanzung durch die Stadt Wolfsburg). Die Kosten für diese Leistungen sind die sog. „Pflichtkosten“.
Die Vergabedauer der Grabstätten weicht auf einigen Friedhöfen (Ehmen und alter Teil des Friedhofes Hehlingen) wegen der unterschiedlichen Bodenverhältnisse voneinander ab.
Eine längere Vergabedauer wirkt sich erhöhend auf die Graberwerbsgebühr aus. Informationen zu den Kosten je Grabart auf diesen Friedhöfen erhalten Sie bei der Abteilung Bestattungswesen.
Für den nachfolgenden Kostenvergleich wurden nur die Pflichtkosten aufgeführt und die auf der Mehrzahl der Friedhöfe geltende Vergabedauer angegeben. Nicht berücksichtigt in den "Pflichtkosten" sind Kosten für sog. „Wahlleistungen“
- die Benutzung einer Feierhalle oder eines kleinen Aussegnungsraumes,
- die Aufbewahrung eines Verstorbenen in der Leichenhalle,
- Besichtigung des Verstorbenen durch die Angehörigen.
- das Entgelt für die Herstellung und Anbringung einer Namenstafel am Denkmal der Grabstätten ohne Kennzeichnung
- das Entgelt für den Kissenstein und die Schriftplatte für Urnenwahlgrabstätten unter Bäumen
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