Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen und besondere schulische Förderung zu erhalten.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die eine oder mehrere folgende Leistungen erhalten:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2)
- Hilfe zum Lebensunterhalt/Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
Wichtig: Für Bürger*innen, die Arbeitslosengeld 2 erhalten, ist das Jobcenter zuständig.
Anträge sind dort abzugeben, woher Sozialleistungen bezogen werden (Jobcenter, Wohngeldstelle, Servicebüro des GB 03 - Rathaus B Zimmer 104)
Rathaus B, Zimmer 102
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung