Diese Regelungen gelten derzeit in Wolfsburg:

Land Niedersachsen
Folgendes wird weiterhin empfohlen:
- Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in geschlossenen Räumen von Einrichtungen und Anlagen mit Publikumsverkehr und an Orten mit hohem Personenaufkommen
- Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten
- Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus (Hust- und Niesetikette, regelmäßiges Händewaschen)
- Belüftung insbesondere von geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Menschen aufhalten
Es ist ein negativer Testnachweise erforderlich (gilt auch für genesene und geboosterte Personen). Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Ausnahme: Bei vollständig geimpften und genesenen Mitarbeiter*innen ist 2x pro Woche auch ein Selbsttest ausreichend.
Für Personen ab 6 Jahren gilt die Pflicht zum Tragen einer einfachen medizinischen Maske.

Chat
Mit der Online-Chatfunktion unten rechts auf dieser Seite können Sie mit Mitarbeiter*innen aus dem Gesundheitsamt schreiben und Fragen rund um Corona stellen.
Erreichbarkeit
Montag - Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-1500