
Der Bereich Hilfen für Pflegebedürftige informiert und berät Pflegebedürftige und deren Angehörige über Hilfemöglichkeiten.
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und Ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege, der Kurzzeitpflege oder die Heimkosten zu decken, können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen.
Benötigen Sie Auskünfte zur Auswahl der richtigen Einrichtung oder der Betreuung im häuslichen Bereich, erhalten Sie Informationen im Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Wolfsburg.
Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt, steht Ihnen die Heimaufsicht unterstützend zur Seite.
Hilfen für Pflegebedürftige
Kommissarische Fachverantwortliche / Grundsatzangelegenheiten
Vereinbarung von Pflegesätzen
Jennifer Neumann
Telefon: 05361 28-2355
Zimmer B 163
Häusliche Pflege, Kriegsopferfürsorge, Hilfen in Pflegeheimen (einschließlich Kurzzeitpflege)
A-H: Diana Bauer
Telefon: 05361 28-1889
Zimmer B 162
I-Q: Nadine Hübler-Hanke
Telefon: 05361 28-5007
Zimmer B 162
R-Z: Janette Paulsen
Telefon: 05361 28-1654
Zimmer B 161
Prüfung der Unterhaltsfähigkeit
Für Unterhalt nach Paragraf 94 Absatz 2 SGB XII gilt folgende Aufteilung:
A-Er, Hit-Poo: Andreas Brummer
Telefon: 05361 28-2861
Zimmer B 118
Es-His, Pop-z: Gabriele Buchmüller
Telefon: 05361 28-2717
Zimmer B 117
Gerichtsverfahren: Jan Richter
Telefon: 05361 28-2365
Zimmer B 116
Landesblindengeld und Blindenhilfe, Förderung von Pflegeeinrichtungen
Ina-Maria Getz
Telefon: 05361 28-1181
Zimmer B 163

Betreuungsangebote und Betreuungsgruppen bieten stundenweise Entlastung für Angehörige von demenziell erkrankten, geistig beeinträchtigten oder im Alltag erheblich eingeschränkten Menschen.
Der Anspruch an diese zusätzliche Leistung, die an diesen Zweck gebunden ist, wird nach Antrag bei der Pflegekasse durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
Übersichten von Einrichtungen oder Gruppen
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und Ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege, der Kurzzeitpflege oder die Heimkosten zu decken, können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen.
Nähere Informationen
Die Heimaufsicht ist Beratungs- und Beschwerdestelle für Bewohner*innen von Heimen im Sinne des Heimgesetzes. Hier erhalten Sie Auskünfte über Ihre Rechte und Pflichten als Heimbewohner*in.
Wir informieren und beraten Sie über Ihre Ansprüche auf Gewährung von Hilfen bei Pflegebedürftigkeit.
Eine nahestehende Person zu pflegen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Die pflegebedürftige Person kann sich durch ihre Krankheit oder die schwindende Selbstständigkeit stark verändern. Wir besprechen mit Ihnen gerne individuell Ihre Situation im Pflegestützpunkt.
Vom Versorgungsamt anerkannte Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene erhalten finanzielle und materielle Hilfen, soweit sie den Bedarf nicht aus eigenen Mitteln decken können.
- Kriegsopferfürsorge
Die Demenz gehört zu den häufigsten Krankheitssyndromen im Alter. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote zur Unterstützung von Menschen mit Demenz und ihres sozialen Umfeldes.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitliche bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
- Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
Angebote zur Pflege, unterstützende Hilfen in ihrem eigenen Zuhause, Sozialleistungen, barrierefreies Wohnen, Wohnraumanpassung und weitere Informationen.
Ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Sie bei Hilfebedürftigkeit zu unterstützen, das sind die Ziele unsere Handelns.
Hier bieten wir Ihnen Informationen, Services und Angebote für ältere Mitbürger*innen und deren Angehörige.

Ihnen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Sie bei Hilfebedürftigkeit zu unterstützen, das sind die Ziele unsere Handelns.
Auf den folgenden Seiten bieten wir Ihnen Informationen, Services und Angebote für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger und deren Angehörige.
Der Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Wolfsburg wird gefördert vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und den Verbänden der Krankenkassen in Niedersachsen.
Öffnungszeiten
Montag:08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Schillerstraße 40
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2848
E-Mail an den Pflegestützpunkt
E-Mail an das Senioren-Servicebüro
Sie können darüber hinaus Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
Die Wohnberatung unterstützt Sie bei Wohnproblemen mit dem Ziel, die selbständige Lebens- und Haushaltsführung in der eigenen Wohnung zu erhalten.
- Wohnen im Alter
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Senioren- und Pflegestützpunkt
Geschäftsbereich Soziales
Schillerstraße 40
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2848
E-Mail an den Pflegestützpunkt
Postanschrift
Stadt Wolfsburg
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Senioren- und Pflegestützpunkt
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg