Aktueller Hinweis
Aufgrund personeller Engpässe in der Einbürgerungsstelle ist es bis auf weiteres nicht möglich, Termine für eine Antragsberatung "Information zur Einbürgerung / Antrag deutsche Staatsangehörigkeit" anzubieten. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir Sie informieren. Wir danken für Ihr Verständnis.
Bereits gestellte Anträge/Anfragen sind davon nicht betroffen. Diese werden weiterhin bearbeitet und Sie erhalten zu gegebener Zeit Nachricht.
Wolfsburg weltoffen
Wolfsburg hat 125.416 Einwohner*innen und ist eine moderne und weltoffene Stadt. Der Anteil ausländischer Mitbürger*innen aus mindestens 151 Nationen beträgt 16,7 Prozent (Stand 31.03.2022).
Die Ausländerstelle der Stadt Wolfsburg ist die Servicestelle für Zuwandernde.
Unsere Mitarbeiter*innen beraten und betreuen all diejenigen, die in Wolfsburg eine neue Heimat finden wollen. Ziel ist es, den Rechtsstatus schnellstmöglich zu klären, um im günstigen Fall den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aber natürlich entscheidet die Ausländerstelle auch über die Beendigung eines Aufenthaltes und die daraus folgenden Maßnahmen.
Die Ausländerstelle ist Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu nachfolgenden Angelegenheiten:
Bei der Visumsbeantragung ist es in vielen Fällen erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben.
Was ist ein Aufenthaltstitel und welche Voraussetzungen gibt es?
Die Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels ist vom Aufenthaltszweck abhängig. Daher sind die Voraussetzungen sehr verschieden und können nicht in ihrer Gesamtheit abgebildet werden. Die Unterschiede sowie Fragen und ausführliche Antworten zu diesen Aufenthaltstiteln schauen Sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern an. Insgesamt gibt es folgende fünf Aufenthaltstitel:
- die Aufenthaltserlaubnis
- die Blaue Karte EU
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
- die Niederlassungserlaubnis und
- das Visum
Der zuständigen deutschen Auslandsvertretung obliegt es, allein über den Visumantrag zu entscheiden.
Nutzen Sie bitte die Gelegenheit sich ausführlich von Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in beraten zu lassen.
Unterlagen/Gebühren
Welche Unterlagen von Ihnen vorgelegt werden müssen ist vom Sachverhalt abhängig. Bitte erfragen Sie dies direkt bei Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in.
Da die Gebühren von der Dauer des Aufenthaltstitels abhängig sind, erfragen Sie die Höhe der Gebühr bitte bei Ihrer*Ihrem zuständigen Sachbearbeiter*in.
Wichtige Information zum Aufenthaltstitel
Der Aufenthaltstitel wird seit dem 01.09.2011 nur noch als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.
Staatsangehörige aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise kein Visum, dies gilt auch für ihre Familienangehörigen, selbst wenn sie nicht Staatsangehörige dieser Staaten sind.
Auf dieser Seite erhalten Sie weitere Informationen, die Sie interessieren könnten und bei der Beantwortung von Fragen behilflich sein können.
- Bundesministerium des Innern, Themenportal Zuwanderung
- Auswärtiges Amt
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Wege zur Einbürgerung
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Einbürgerungstest
- Bundesverwaltungsamt
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesagentur für Arbeit - Region Helmstedt/Wolfsburg
- Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig
- Studentenwerk Braunschweig
- Antrag auf Verpflichtungserklärung
- Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Stellenbeschreibung zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – in deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch und albanisch
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – in deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch und arabisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG) - in deutsch, englisch, französisch, spanisch, portugiesisch und albanisch
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis – Aufenthaltsgesetz (AufenthG) – in deutsch, englisch, serbisch, türkisch, russisch und arabisch
- Antrag auf Reiseausweis
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
- Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten
Kontakt & Öffnungszeiten
Stadt Wolfsburg
Ausländerstelle
Rathaus A
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-1234
E-Mail an die Ausländerstelle