Wolfsburger Familien haben die Wahl zwischen gleichwertigen Betreuungsangeboten:
In der Krippe, in (altersübergreifenden) Kindergartengruppen oder im FAMILIENNEST und GROSS.FAMILIENNEST, der Kindertagespflege in Wolfsburg - alle vier Konzepte sind qualitativ auf hohem Betreuungsniveau, alle vier haben eigene Konzepte, in denen pädagogische Schwerpunkte herausgearbeitet sind.
Der herausragende Wolfsburger Bildungsstandard setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen - drei Fachkräfte pro Krippengruppe und altersübergreifender Kindergartengruppe, flexible Lösungen in FAMILIENNESTern, die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte und ein intensives Programm zur Bindung und Förderung von Tagesmüttern und -vätern. Wolfsburg stellt sich auf - für die Zukunft unserer Kinder!
Eine Übersicht der institutionellen Betreuungsplätze in Wolfsburg finden Sie hier.
4 Kommentare
Es kann doch nicht ihr Ernst sein das ich erst Sozialhilfe beantragen muss damit ich eine Reduzierung des essensgeldes erwirken kann? Vorher war es laut der beitragsstaffel von 1-4 automatisch geregelt worden das die weniger bezahlen. Jetzt fällt der Beitrag weg und ich soll das essensgeld voll bezahlen und was die härte ist ich soll das auch noch von August an rückwirkend zahlen? Euer Ernst? Es Stand nirgends geschrieben das durch die beitragsfreiheit automatisch das essensgeld voll bezahlt werden soll. Und dann bekomme ich auch noch frecher Weise nicht gleich im September darüber Bescheid, nein jetzt erst im Januar. Das kann doch alles nicht stimmen... seit der Beitrag frei gestellt wurde zahle ich mehr als das doppelte für ein Kindergarten Platz und ein krippenplatz....
Wie viel soll ich denn noch arbeiten um mir das alles leisten zu können OHNE vom Staat abhänig zu sein... wilkommen in Deutschland.
Hallo Jacqueline,
wir bedauern, dass der eigentlich positive Wegfall der Elternbeiträge für Kindergartenkinder in Ihrem Fall zu einer finanziellen Mehrbelastung führt. Gerne bieten wir Ihnen an, einmal vor Ort unsere Beratung am Infocounter im Jugendamt (Pestalozziallee 1a) in Anspruch zu nehmen. Dort können die Mitarbeiter Sie konkret zu Ihrem Einzelfall beraten.
Der Umstand, dass eine Nachzahlung für die Monate seit August erforderlich wurde, bedingt sich daraus, dass eine Umstellung des EDV-Elternbeitragsprogrammes vorgenommen wurde. Das hat einige Zeit in Anspruch genommen. Auf diese Situation wurde in dem Informationsschreiben „Beitragsfreiheit von Kindergartenplätzen – Allgemeine Information“ Anfang 2018 hingewiesen. Dieses wurde von der Stadt erstellt und sollte durch alle Kindertagesstätten auch bekannt gemacht werden.
Voraussetzung für die zukünftige Reduzierung des Verpflegungsgeldes ist nun die Vorlage eines Bildungs- und Teilhabe-Gutscheins. Dieser Gutschein wird von Sozialleistungsträgern ausgestellt, wenn die Einkommenssituation der Eltern dieses erfordert. Hierunter fällt nicht nur die Sozialhilfe, auch Aufstocker von Sozialleistungen (Jobcenter), wie etwa die Gewährung von Kindergeldzuschlägen oder Wohngeld, begründen diese Ausstellung.
Das es nunmehr nur noch den Weg einer Reduzierung des Verpflegungsgeldes gibt, hängt damit zusammen, dass bei der Kommune bzw. der Kindertagesstätte in der Regel keine Informationen mehr über die Einkommenssituation der Familien vorliegen. Ohne diese Informationen ist eine Bewertung, ob ein Anspruch auf die Reduzierung des Verpflegungsgeldes besteht, nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Hallo Hariet,
wie oben auf dieser Seite unter "Wo muss ich mich für die Mittagsverpflegung meines Kindes anmelden und was kostet diese?" beschrieben ist, erhalten Sie einen Antrag auf Ermäßigung bei der Kindergartenleitung. Dieser Antrag ist dann vollständig ausgefüllt samt entsprechender Einkommensnachweise einzureichen (Anschrift siehe oben rechts auf dieser Seite).
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrter Klaus,
wie oben auf dieser Seite beschrieben ist, bekommen Sie einen Antrag auf Ermäßigung in der jeweiligen Einrichtung nach Abschluss eines Betreuungsvertrages.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation
Hallo Herr bzw. Frau Gharbi,
die Anmeldung für Kindergartenplätze erfolgt über die Kita-Plattform: https://kitas.stadt.wolfsburg.de/
Sollten Sie dazu Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Kollegen von der "Information und Anstragsstellung - Kindertagesbetreuung" im Jugendamt in der Pestalozziallee 1a oder unter Tel. 05361 28-2824
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation