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Pandemiebedingt finden derzeit keine Belehrung nach Paragraf 43 Infektionsschutzgesetz (früher Gesundheitszeugnis) statt |
Personen, die gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommen, müssen besondere Hygienevorschriften beachten. Sie müssen über diese Vorschriften vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit durch das Gesundheitsamt belehrt werden.
Es ist eine telefonische Terminvereinbarung mit persönlichen Daten notwendig.
Personalausweis
27,00 Euro
Die Dauer der Belehrung dauert etwa 1-1,5 Stunden.
Gesundheitsamt
Rosenweg 1a, Zimmer 20Hinweis: Die nachfolgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster