Eine Gewerbeabmeldung ist notwendig:
- wenn Betrieb geschlossen oder eingestellt wird
- wenn Betrieb von einer Behörde in das Gebiet einer anderen Behörde verlegt wird (Beispiel: Wolfsburg nach Berlin)
Achtung: Bitte nutzen Sie für die Gewerbe-Abmeldung das entsprechende Formular "Gewerbe-Abmeldung nach § 14 GewO oder § 55c GewO" und ggf. das "Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter" außerdem sind die notwendigen Unterlagen abhängig von der Unternehmensform:
Privatperson:- Ausweis oder Pass (bei Pass wird die Meldebestätigung benötigt)
- Ausweis oder Pass (bei Pass = Meldebestätigung) des Geschäftsführers
- alle beteiligten Personen müssen die entsprechende Gewerbeabmeldung vornehmen
- 28,00 Euro
- 14,00 Euro (Zweitschrift für verloren gegangenen Gewerbeschein)
Meldefrist:
zeitnahe Meldepflicht
Bearbeitungsdauer:
sofort (gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von 3 Tagen)
Auch per Fax oder E-Mail möglich. Bitte eine gut lesbare Kopie der Personalausweises beifügen.