Eine Gewerbeummeldung ist notwendig:
- wenn sich der Gegenstand des Betriebs erweitert oder ändert (Beispiel: Vorher Gaststätte – jetzt Kino)
- wenn Betrieb innerhalb des Stadtgebietes verlegt wird
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Nutzen Sie die neue eMeldung, um Ihr Gewerbe online an-, um- oder abzumelden |
Die notwendigen Unterlagen sind abhängig von der Unternehmensform:
Privatperson:- Ausweis oder Pass (bei Pass wird Meldebestätigung benötigt)
- Ausweis oder Pass (bei Pass = Meldebestätigung) des Geschäftsführers,
- Handelsregisterauszug (sollte dieser noch nicht bestehen, bitte notarielle Beurkundung über die Gründung in Kopie mitbringen)
- alle beteiligten Personen müssen die entsprechende Gewerbeummeldung vornehmen
- 28,00 Euro
- 14,00 Euro (Zweitschrift für verloren gegangenen Gewerbeschein)
Meldefrist:
zeitnahe Meldepflicht
Bearbeitungsdauer:
sofort (gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von 3 Tagen)
Auch per Fax oder E-Mail möglich. Bitte eine gut lesbare Kopie des Personalausweises beifügen.
Rathaus B, Zimmer 003
Mit der eMeldung besteht die Möglichkeit, die Gewerbeummeldung online zu erfassen und elektronisch an die Gewerbestelle zu übermitteln. Bei der Eingabe Ihrer Daten werden Sie von einem Assistenten geführt. Am Ende des Vorgangs besteht die Möglichkeit, die Meldung für Ihre Unterlagen auszudrucken. Die ausgedruckte Meldung bitte nicht noch einmal in Papierform an die Gewerbestelle übersenden.
Hier können Sie die eMeldung aufrufen
Sollten Sie die eMeldung nicht nutzen, besteht hier die Möglichkeit, das Formular auszudrucken, und anschließend unterschrieben auf dem Postweg zu übersenden. Eine Übermittlung online ist hier nicht möglich.