Der Import liegt vor, wenn ein bisher in einem anderen Staat angemeldetes Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden soll.
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- ausländische Kennzeichen oder Abmeldebestätigung
- COC (Certificate of Conformity) wenn es eine EG-Typengenehmigung gibt, oder ein Gutachten nach Paragraf 21 Straßenverkehrsordnung (StVZO) / eine Einzelbetriebserlaubnis eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- Gegebenenfalls die vorherige Zulassungsbescheinigung 2
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Originalrechnung oder Kaufvertrag
- Für Neuwagen die Mitteilung ans Finanzamt über innergemeinschaftlichen Erwerb
- Für Einfuhr aus nicht EG-Ländern die Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuern
- Gegebenenfalls eine Vollmacht (auch über Auskunft in steuerlichen Angelegenheiten) und Personalausweis des Vollmachtgebers
COC ist nur notwendig, wenn das Fahrzeug nach 2005 zugelassen wurde, da sich die notwendigen Daten bei Fahrzeugen mit Zulassung vor dem Jahr 2005 im Fahrzeugschein befinden.
29,90 Euro im Standardfall
10,20 Euro für ein Wunschkennzeichen
Genannte Gebühren sind Richtwerte. Der endgültiger Gebührenrahmen wird vor Ort festgelegt da eventuell weitere Leistungen möglich sind.
Die Kosten für Kennzeichenschilder sind nicht enthalten
- Ein Ausländer darf mit einem ausländischen Kennzeichen bis zu einem Jahr ohne Ummeldung fahren
- Die Steuerpflicht beginnt nach 3 Monaten. Die Anmeldung hat beim Finanzamt zu erfolgen
- Ein internationaler Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis werden empfohlen
- Wenn ein Ausländer einen Wohnsitz in Deutschland anmeldet, ist auch das Fahrzeug umzumelden
- Die Ummeldung hat unverzüglich, jedoch innerhalb von drei Monaten, zu erfolgen. Die Ummeldepflicht entfällt, wenn das Fahrzeug nicht länger als ein Jahr im Bundesgebiet bleiben soll
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden. Ausnahme: Es liegen aktuelle Gutachten, Berichte der Hauptuntersuchung oder Identnachweise eines amtlich anerkannten Sachverständigen vor.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.