- das Fahrzeug muss vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen sein
- das Fahrzeug muss zulassungsfähig sein (das heißt fahrbereit, betriebs- und verkehrssicher)
Zur Anerkennung eines in Wolfsburg zugelassenen Fahrzeuges als Historisches Kennzeichen benötigen Sie:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II/den Fahrzeugbrief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/den Fahrzeugschein
- den Personalausweis/Reisepass
- eine Begutachtung des Fahrzeuges nach Paragraf 23 Straßenverkehrsordnung (StVZO) hinsichtlich der Oldtimereigenschaft
- die Kennzeichen, wenn das Fahrzeug zugelassen ist
- die elektronische Versicherungsbestätigung, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist
27,50 Euro
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
Bitte beachten Sie, dass auf einem Historischen Kennzeichen maximal zwei Buchstaben und zwei Zahlen stehen können. Falls Sie bereits eine Kennzeichenkombination von zwei Buchstaben und drei Zahlen oder einem Buchstaben und vier Zahlen haben, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.