- Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein oder
- Fahrzeug stammt aus einer ganz seltenen Baureihe
- Der TÜV erstellt ein spezielles Gutachten für Oldtimer nach § 23 StVZO
- Zulassungsbescheinigung 1+2
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Personalausweis
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuern
- gegebenenfalls eine Vollmacht (auch über Auskunft in steuerlichen Angelegenheiten) und Personalausweis des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Bericht der Hauptuntersuchung
- Oldtimer Gutachten
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- formloser Antrag
97,90 Euro bei Erstbeantragung, Gebühren für die jeweilige Auskünfte aus den Registern
Genannte Gebühren sind Richtwerte. Der endgültige Gebührenrahmen wird vor Ort festgelegt, da eventuell weitere Leistungen in Anspurch genommen werden können.
Kennzeichen kann für mehrere Oldtimer benutzt werden. Fahrten sind nur zu Veranstaltungen, Probe-, Prüfungs- und Überführungszwecken zulässig.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.