Folgendes sollte beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges beachtet werden:
- Das Fahrzeug sollte vor dem Verkauf abgemeldet werden
- Ein Kaufvertrag sollte abgeschlossen werden
- Die vollständigen Daten des Erwerbers sollten aufgenommen werden
- Lassen Sie sich die vollständigen Fahrzeugpapiere aushändigen
- Lassen Sie sich auch das Autokennzeichen mitgeben, wenn das Fahrzeug zugelassen verkauft wird
- Entweder vollständiger Kaufvertrag oder Zulassungsbescheinigung 1+2, beziehungsweise Fahrzeugbrief und -schein
- Autokennzeichen zur Außerbetriebsetzung, oder
- Bescheinigung aus dem Ausland über den Verbleib von Fahrzeugpapieren und Kennzeichen, oder
- Erklärung des Halters über den unbekannten Verbleib durch Verkauf ohne Kaufvertrag
kostenlos
Aus einigen EU-Mitgliedstaaten erhält das Einwohnermeldeamt eine Benachrichtigung, sobald das Fahrzeug dort umgeschrieben wurde.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.