Der Kleine Waffenschein berechtigt zum NICHT SICHTBAREN Führen / bei sich tragen von erlaubnisfreien Schusswaffen (zum Beispiel Schreckschuss- oder Reizgaswaffen) mit dem Prüfzeichen „PTB“ außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums (Mietwohnung oder eigenes Grundstück).
Innerhalb der eigenen Mietwohnung oder des eigenen Grundstücks ist der Besitz von Schreckschuss- oder Reizgaswaffen erlaubnisfrei.Der Kleine Waffenschein berechtigt NICHT zum Schießen außerhalb von Schießstätten!
- Hauptwohnsitz
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
65,00 Euro
Überprüfungszeitraum der Zuverlässigkeit:
zirka 4 bis 6 Wochen
Gültigkeitszeitraum:
in der Regel unbefristet
Sollten Auffälligkeiten bei der Zuverlässigkeit auftreten, vor allem im Zusammenhang mit Alkohol, kann auf Kosten des Antragstellers/der Antragstellerin ein amtsärztliches Gutachten angefordert werden; fällt dieses ebenfalls negativ aus muss mit einem Waffenbesitzverbot gerechnet werden.
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 012
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2613