Eine Umkennzeichnung ist nach einem Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen erforderlich. Ein verlorenes/gestohlenes Kennzeichen wird für zehn Jahre gesperrt.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- die Zulassungsbescheinigung Teil II/den Fahrzeugbrief
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/den Fahrzeugschein
- den Personalausweis/Reisepass
- die bisherigen Kennzeichen
- das SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeug-Steuer
- gegebenenfalls die Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist)
- gegebenenfalls eine Vollmacht vom Fahrzeughalter
- gegebenenfalls den Personalausweis/Reisepass vom Bevollmächtigten
27,50 Euro
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten beim Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
Rathaus B
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Hinweis: Die folgenden Formulare öffnen sich jeweils in einem neuen Fenster)
- Zulassungsvollmacht/ SEPA-Lastschriftmandat KFZ-Steuer (PDF - nicht barrierefrei)
- SEPA-Lastschriftmandat (öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Einverständniserklärung bei minderjährigen Antragstellern (PDF - nicht barrierefrei)