Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins bleibt das Recht ein Kfz zu führen, bestehen.
Im Fall Verlust Führerschein mit 17:
Der 17jährige darf weiter fahren. Er verliert mit der Bescheinigung nicht die Fahrerlaubnis als solche.
Das Fahren ohne das Papier stellt im Prinzip wohl ein Ordnungswidrigkeit dar, mehr nicht.
Im Fall Verlust Führerschein mit 17:
Der 17jährige darf weiter fahren. Er verliert mit der Bescheinigung nicht die Fahrerlaubnis als solche.
Das Fahren ohne das Papier stellt im Prinzip wohl ein Ordnungswidrigkeit dar, mehr nicht.
Eine neue Bescheinigung wird gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 8,70 Euro ausgestellt.
Für die Beantragung des neuen Führerscheins muss der Erstwohnsitz in Wolfsburg liegen.
- Eidesstattliche Versicherung in der Führerscheinstelle über Verlust des Führerscheins ODER Diebstahlanzeige bei der Polizei (ggf. mit Übersetzung)
- biometrisches Passfoto
- Personalausweis/Pass
- Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn der ursprüngliche Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde.
- für die Ausstellung 36,30 Euro
- falls eine eidesstattliche Versicherung notwendig ist dann kommen 30,70 Euro noch dazu
- Neubescheinigung Führerschein mit 17 kostet 8,70 Euro
Anzeigefrist: unverzüglich
Zusatzleistungen:
- der Kartenführerschein kann auch per Express geliefert werden, dass heißt Lieferung in ca. 3 Tagen anstatt in 3 Wochen, Zusatzgebühren in Höhe von 6,80 Euro oder
- eine vorläufige Fahrerlaubnis (Fahrberechtigung) kann ausgestellt werden bis der Kartenführerschein fertig ist, Kosten: 8,70 Euro
Bürgerdienste Rathaus B
Zimmer 048 (Tel.: 05361 28-2424) und 049 (Tel.: 05361 28-2147)
Fax: 05361 28-2093
E-Mail an die Führerscheinstelle schreiben
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungssprechstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.