Nach der Geburt ist das Elterngeld eine wichtige Unterstützung
Elterngeld und ElterngeldPlus
Nach der Geburt eines Kindes ist das Elterngeld eine wichtige Unterstützung für Familien. Mit dem Elterngeld soll Eltern eine finanzielle Grundlage gewährt werden, um eine Unterbrechung bzw. Reduzierung der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Gewährt wird das Elterngeld für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren sind.
Eltern, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren ist, können auch ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Das ElterngeldPlus ist eine Form des Elterngeldes, die Eltern mehr Wahlmöglichkeiten bei der Gestaltung der Elternzeit samt finanzieller Absicherung bietet.
Auch für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommener Kinder kann Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit und Betreuungsgeld beantragt werden. Sobald das angenommene Kind das achte Lebensjahr vollendet hat, besteht dieser Anspruch nicht mehr. Für Kinder, die in Pflegefamilien leben, können die genannten Leistungen dagegen nicht bezogen werden.
Geschäftsbereich Jugend
Antragsannahme Zimmer 003
Pestalozziallee 1a,
38440 Wolfsburg
Dienstag und Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Sofern Sie noch Rücksprachebedarf zum Antrag haben oder eine Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen erfolgen soll, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Stelle.
Elternzeit
Die Elternzeit ist ein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf eine unbezahlte Freistellung vom Beruf nach der Geburt eines Kindes. Während der Elternzeit bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und es besteht ein Anspruch auf Rückkehr in den Beruf zur früheren Arbeitszeit.
Auch für angenommene Kinder und mit dem Ziel der Annahme aufgenommener Kinder kann Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit und Betreuungsgeld beantragt werden. Sobald das angenommene Kind das achte Lebensjahr vollendet hat, besteht dieser Anspruch nicht mehr. Für Kinder die in Pflegefamilien leben, können die genannten Leistungen dagegen nicht bezogen werden.
Geschäftsbereich Jugend
Antragsannahme Zimmer 003
Pestalozziallee 1a,
38440 Wolfsburg
Dienstag und Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr
Sofern Sie noch Rücksprachebedarf zum Antrag haben oder eine Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen erfolgen soll, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der zuständigen Stelle.
Betreuungsgeld
Unbearbeitete Anträge werden nicht weiter behandelt, da Gesetz ungültig ist
Mit der Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeldgesetz am 21. Juli ist dieses Gesetz wegen fehlender formeller Gesetzgebungskompetenz des Bundes für nichtig erklärt worden.
Dieser Urteilsspruch hat auch für fast 800 Wolfsburger Familien Auswirkungen. Für alle bereits bewilligten Anträge auf Betreuungsgeld ist übergangsweise das Betreuungsgeld für den Monat August 2015 zur Zahlung durch die Bundeskasse angewiesen worden.
Für vorliegende, aber noch unbearbeitete Anträge zum Betreuungsgeld im niedrigen zweistelligen Bereich kann derzeit leider keine weitere Sachbearbeitung erfolgen, da das für nichtig erklärte Gesetz grundsätzlich vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an als ungültig anzusehen ist.
"Das Land Niedersachsen ist nun gemeinsam mit der Bundesregierung gefordert, das weitere Vorgehen abzustimmen", erklärt Iris Bothe, Stadträtin für Jugend, Bildung und Integration.
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Jugend - Eltern- und Betreuungsgeld
Pestalozziallee 1 a
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2824
E-Mail an den Geschäftsbereich Jugend - Eltern- und Betreuungsgeld
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 -16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr