Wussten Sie schon, dass Radfahrer*innen nicht alle Radwege benutzen müssen? Radfahrer*innen sind zunehmend auch auf den Straßen willkommen. Für alle Beteiligten ist dies sicher eine Gewöhnungssache, aber eine sinnvolle. Dennoch gibt es Radwege, die benutzungspflichtig sind. Auch das hat seinen Sinn, denn manchmal ist das Radfahren auf der Straße schlicht zu gefährlich.
Radfahrer*innen sind immer wieder in der Lage andere Wege einzuschlagen als der Kraftfahrzeugverkehr. Deshalb sind besondere Wegweiser für Radfahrer*innen, die über Rad-, Feld- oder Waldwege führen, hilfreich.
Verkehrszeichen und -regelungen für Radfahrer*innen
Eigentlich ist es recht einfach: Nur dort, wo diese Schilder stehen, müssen Radfahrer*innen den Radweg benutzen.
Auch der Radfahrstreifen muss benutzt werden. Sie erkennen ihn vor allem an der breiten, durchgezogenen Markierung, die ihn deutlich vom Rest der Fahrbahn und damit von allen anderen Verkehrsteilnehmern trennt. Fahrrad-Piktogramme verdeutlichen dies. Kraftfahrzeuge dürfen diesen Radfahrstreifen nicht befahren, außer um dahinter liegende Parkstände zu erreichen. Auch das Parken auf dem Radfahrstreifen selbst ist verboten.
Der Schutzstreifen findet auch in Wolfsburg zunehmend Verbreitung. So wurde entlang der Pestalozziallee und der Goethestraße auf einem Kilometer Länge fast durchgehend auf beiden Seiten das neue Angebot markiert. Auf den ersten Blick ähnlich, aber es gibt bedeutende Unterschiede zum Radfahrstreifen! Der Schutzstreifen auf der Fahrbahn ist markiert durch einen schmalen und unterbrochenen Strich. Das Fahrrad-Piktogramm deutet auch hier auf die Bestimmung für den Radfahrer hin, er ist aber nicht benutzungspflichtig. Das heißt Radfahrer dürfen ihn benutzen, können aber auch (falls vorhanden) die Alternative im Seitenraum nutzen. Kraftfahrzeuge dürfen den Schutzstreifen bei Bedarf kurzzeitig (zum Beispiel zum Ausweichen) überfahren. Natürlich nur, wenn kein Radfahrer gefährdet wird.
Ebenfalls erlaubt, aber nicht verpflichtend ist die Nutzung des Gehweges, wenn Sie das entsprechende Zusatzschild vorfinden: Hier ist zu beachten: im Gegensatz zum gemeinsamen Geh- und Radweg ist der Radfahrer untergeordnet, also nicht gleichberechtigt mit den Fußgänger*innen. Als geduldete Verkehrsteilnehmer müssen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Das "Wegklingeln" von Fußgänger*innen ist hier nicht gestattet.
Auch in Wolfsburg gibt es nun die ersten Fahrradstraßen: in der Stresemannstraße und auf dem VW-Parkplatz West. Sie sind mit dem nebenstehenden Schild gekennzeichnet. Sofern es kein Zusatzzeichen gibt (zum Beispiel "Kfz-Verkehr frei"), ist diese Straße für den Radverkehr vorgesehen. Fahrräder dürfen hier sogar nebeneinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist 30 Kilometer/Stunde.
Was ist mit Kindern?
Radfahrende Kinder bis 8 Jahre müssen den Gehweg benutzen, zwischen 8 und 10 Jahren dürfen sie zwischen Gehweg und Radweg wählen. Sofern ein vorhandener Radweg nicht benutzungspflichtig ist, dürfen sie auch auf der Fahrbahn fahren.
© autofocus67 - Fotolia.comElektrofahrräder muss man differenziert betrachten. Bei den meisten handelt es sich um Pedelecs. Sie verfügen über eine elektronische Tretunterstützung bis 25 Kilometer/Stunde. Damit gelten Pedelecs rechtlich als Fahrräder und sind auf Radwegen zugelassen. E-Bikes, die ohne Treten bis zu 25 Kilometer/Stunde erreichen, dürfen Radwege nur benutzen, wenn sie für Mofas freigegeben sind. Sogenannte S-Pedelcs (Speed-Pedelecs) erreichen mit Treten eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer/Stunde. Somit gelten sie als Kleinkrafträder und dürfen nicht auf Radwegen fahren. Das gilt auch für sonstige E-Bikes, die auch ohne Treten 45 Kilometer/Stunde erreichen.
Pfeilwegweiser
Der Pfeilwegweiser wie hier abgebildet stehen in der Regel an größeren Kreuzungen oder Weggabelungen. Er enthält maximal zwei Ziele (meist Ortsangaben) sowie Kilometerangaben.
Zwischenwegweiser finden sich meistens an kleineren Abzweigungen oder Weggabelungen, sind quadratisch und deuten mit einem Pfeil den Routenverlauf an.
Sowohl Pfeil- als auch Zwischenwegweiser können entweder an eigenen Masten angebracht sein oder an anderen befestigt sein, zum Beispiel an Lichtmasten, Verkehrszeichen, Straßennamen, etcetera.
Entlang bestimmter Routen (beispielsweise Allerradweg) sind unterhalb der Pfeilwegweiser kleine quadratische Logos eingeschoben. Sie helfen bei der schnellen Orientierung.