Ihr Rentenantrag oder Antrag auf Kontenklärung wird mit Ihnen
hier zusammen aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung zur Entscheidung weitergeleitet. Was Sie aktuell oder künftig an Rente erwarten können, wird Ihnen unter Berücksichtigung der persönlichen Beschäftigungs- und Lebensentwicklung erklärt.
Auch zu anderen Bereichen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) können Sie weiterführende Hinweise erhalten.
Beim "Stöbern" auf diesen Seiten erhalten Sie hoffentlich interessante Einblicke in einen komplexen Leistungsbereich.
Übrigens, die Leistungen des Versicherungsamtes sind kostenfrei. Unabhängig davon, ob Sie hier Anträge stellen, sich beraten lassen oder Kopien und Beglaubigungen von Unterlagen benötigen.
Wolfgang Bragulla (Rentenberatungen)
Karin Stein (Rentenanträge, Kontenklärungen)
Versicherungsamt
Rathaus B, Zimmer B 114, B 113 (1. OG)
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2375 (Wolfgang Bragulla)
Telefon: 05361 28-2370 (Karin Stein)
E-Mail an Wolfgang Bragulla
E-Mail an Karin Stein
Postanschrift
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Soziales
Versicherungsamt (03-02)
Postfach 10 09 44
38409 Wolfsburg
Öffnungszeiten ohne Termin
für Kurzauskünfte, Antragsabgaben, Beglaubigungen von Kopien, Terminabsprachen.
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr
Zur Aufnahmen von Rentenanträgen, Anträgen auf Kontenklärungen und Rentenberatungen bitte einen Termin außerhalb dieser allgemeinen Öffnungszeiten absprechen.
Tipp: Nutzen Sie auch den Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung
Das Versicherungsamt ist die untere Versicherungsbehörde. Die Hauptaufgabe des Versicherungsamtes ist im 4. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV) in Paragraf 93 definiert:
- in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen,
- Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen,
- den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern,
- und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten
- für die Leistungen besteht Gebührenfreiheit (Paragraf 64 SGB X)
Mal ehrlich ...
- Sie kennen sich im "Dschungel" der Rentengesetze aus?
- Wissen, wie viele Rentenarten es im Einzelnen gibt?
- Kennen die Voraussetzungen für einen Rentenbezug?
- Können die Höhe Ihrer späteren Rente einschätzen?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist einem ständigen Anpassungsprozess unterworfen, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel gerecht zu werden, damit der sogenannte Generationenvertrag weiter funktioniert und die Finanzierung der Rentenleistungen gesichert ist. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die heutigen Rentenarten und wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre*n Ansprechpartner*in.
Zu folgenden Themen erhalten Sie im Versicherungsamt Informationen und Beratung:
- Rentenanträge
- wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
- wegen Erreichen einer Altersgrenze (60 - 63 - 65/67)
- an Hinterbliebene oder frühere Ehegatten, Lebenspartner
- Neufeststellung und Weiterzahlung von Renten
- Rentenanträge nach über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen
- Meldung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
- Unfallrentenanträge nach FRG
- Kontenklärungen, Rentenauskünfte
- Ergänzung des Versicherungsverlaufs um
- Ausbildungszeiten
- Krankheitszeiten
- Arbeitslosenzeiten
- Fremdrentenzeiten (FRG)
- Feststellung von
- Kindererziehungszeiten und
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Anträge auf Kindererziehungsleistungen (KLG)
- Anträge auf Beitragszahlungen für
- freiwillig Versicherte
- Selbständige
- Anträge auf Beitragserstattungen
- Anträge auf Leistungen zur Teilhabe (Reha)
- Nachversicherung nach G 131