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Gesundheit & Soziales

Rentenberatung / Versicherungsamt

Auf Ihre Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie hier im Versicherungsamt Informationen und ausführliche Beratung

Ihr Rentenantrag oder Antrag auf Kontenklärung wird mit Ihnen Logo der Rentenberatung
hier zusammen aufgenommen und an die Deutsche Rentenversicherung zur Entscheidung weitergeleitet. Was Sie aktuell oder künftig an Rente erwarten können, wird Ihnen unter Berücksichtigung der persönlichen Beschäftigungs- und Lebensentwicklung erklärt.

Auch zu anderen Bereichen der Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung) können Sie weiterführende Hinweise erhalten.

Beim "Stöbern" auf diesen Seiten erhalten Sie hoffentlich interessante Einblicke in einen komplexen Leistungsbereich.

Übrigens, die Leistungen des Versicherungsamtes sind kostenfrei. Unabhängig davon, ob Sie hier Anträge stellen, sich beraten lassen oder Kopien und Beglaubigungen von Unterlagen benötigen.

  • Kontakt

    Wolfgang Bragulla (Rentenberatungen)
    Karin Stein (Rentenanträge, Kontenklärungen)

    Versicherungsamt

    Rathaus B, Zimmer B 114, B 113 (1. OG)
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-2375 (Wolfgang Bragulla)
    Telefon: 05361 28-2370 (Karin Stein)
    E-Mail an Wolfgang Bragulla
    E-Mail an Karin Stein

    Postanschrift

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Soziales
    Versicherungsamt (03-02)
    Postfach 10 09 44
    38409 Wolfsburg

    Öffnungszeiten ohne Termin

    für Kurzauskünfte, Antragsabgaben, Beglaubigungen von Kopien, Terminabsprachen.

    Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr

    Zur Aufnahmen von Rentenanträgen, Anträgen auf Kontenklärungen und Rentenberatungen bitte einen Termin außerhalb dieser allgemeinen Öffnungszeiten absprechen.

    Tipp: Nutzen Sie auch den Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

  • Aufgaben des Versicherungsamtes

    Das Versicherungsamt ist die untere Versicherungsbehörde. Die Hauptaufgabe des Versicherungsamtes ist im 4. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV) in Paragraf 93 definiert: 

    • in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung Auskunft zu erteilen,
    • Anträge auf Leistungen aus der Sozialversicherung entgegenzunehmen,
    • den Sachverhalt aufzuklären, Beweismittel beizufügen, sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen zu äußern,
    • und Unterlagen unverzüglich an den Versicherungsträger weiterzuleiten
    • für die Leistungen besteht Gebührenfreiheit (Paragraf 64 SGB X)

  • Die Rente

    Mal ehrlich ...

    • Sie kennen sich im "Dschungel" der Rentengesetze aus?
    • Wissen, wie viele Rentenarten es im Einzelnen gibt?
    • Kennen die Voraussetzungen für einen Rentenbezug?
    • Können die Höhe Ihrer späteren Rente einschätzen?

    Die gesetzliche Rentenversicherung ist einem ständigen Anpassungsprozess unterworfen, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel gerecht zu werden, damit der sogenannte Generationenvertrag weiter funktioniert und die Finanzierung der Rentenleistungen gesichert ist. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck über die heutigen Rentenarten und wenden Sie sich für weitere Fragen an Ihre*n Ansprechpartner*in.

  • Antragsverfahren

    Zu folgenden Themen erhalten Sie im Versicherungsamt Informationen und Beratung:

    • Rentenanträge
      • wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
      • wegen Erreichen einer Altersgrenze (60 - 63 - 65/67)
      • an Hinterbliebene oder frühere Ehegatten, Lebenspartner 
    • Neufeststellung und Weiterzahlung von Renten
    • Rentenanträge nach über- oder zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen
    • Meldung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
    • Unfallrentenanträge nach FRG
    • Kontenklärungen, Rentenauskünfte
    • Ergänzung des Versicherungsverlaufs um 
      • Ausbildungszeiten
      • Krankheitszeiten
      • Arbeitslosenzeiten
      • Fremdrentenzeiten (FRG)
    • Feststellung von 
      • Kindererziehungszeiten und
      • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
    • Anträge auf Kindererziehungsleistungen (KLG)
    • Anträge auf Beitragszahlungen für
      • freiwillig Versicherte
      • Selbständige
    • Anträge auf Beitragserstattungen
    • Anträge auf Leistungen zur Teilhabe (Reha)
    • Nachversicherung nach G 131