
Sind Sie aufgrund existenzieller Probleme wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Scheidung, Krankheit oder zu geringem Einkommen nicht in der Lage, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften und Mitteln oder durch die Unterstützung von Angehörigen sicherzustellen?
Haben Sie keine Ansprüche auf Hilfen bei vorrangigen Sozialleistungsträger*innen (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenversicherung)?
Dann können Sie Leistungen zur Sicherung der Existenzgrundlage beantragen, die insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und die persönlichen Dinge des täglichen Lebens umfassen. Darüber hinaus können auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für zum Haushalt gehörende Kinder gewährt werden.
Im Rahmen der sozialen Hilfen werden außerdem Leistungen an Personen gezahlt, die nicht mit existenziellen finanziellen Problemen zu kämpfen haben, aber die in einer besonderen Lebenssituation Hilfe benötigen.
Das Bürgergeld kommt
Ab dem 01. Januar 2023 löst das Bürgergeld das Arbeitslostengeld II (Hartz IV) und das Sozialgeld ab. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters.
Zu den folgenden Themen bieten wir Ihnen Hilfen, Informationen und Beratung:
Arbeitslosigkeit kann schwerwiegende Folgen für das gesamte Leben haben. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr allein sicherstellen können hilft ihnen das Jobcenter Wolfsburg weiter. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Jobcenters.
Kontakt
Jobcenter Wolfsburg
Porschestraße 2
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 4649-100
E-Mail an das Jobcenter
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Wir sind Ansprechpartner*innen für Asylsuchende und Asylberechtigte, wenn es um die Sicherstellung Ihrer notwendigen Existenzgrundlage geht.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Servicebüro des Geschäftsbereichs Soziales (Rathaus B, Zimmer B 104).
Schüler*innen bestimmter Schulformen und Studenten haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Gemäß § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) XII werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.
Erforderlich sind die Kosten für ein ortsübliches Begräbnis einfacher, aber würdiger Art.
Da lediglich die sozialhilferechtlich erforderlichen Bestattungskosten berücksichtigt werden, ist es wichtig, ein beauftragtes Bestattungsunternehmen umgehend auf die geplante Antragstellung beim Geschäftsbereich Soziales hinzuweisen, damit keine unangemessenen Kosten entstehen.
Verpflichtete im Sinne des Gesetzes sind in erster Linie die Erben. Das Erbe wird für die Berechnung der Kostenerstattung in voller Höhe berücksichtigt.
Weitere Verpflichtete können Unterhaltspflichtige beziehungsweise vertraglich Verpflichtete sein.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Servicebüro des Geschäftsbereichs Soziales (Rathaus B, Zimmer B 104).
Neben den gesetzlich vorgesehenen Leistungen gewährt die Stadt Wolfsburg folgende freiwillige Leistungen:
- Vergünstigungen für kinderreiche Familien
- Zuschüsse an Menschen mit Behinderungen
- WolfsburgCard
- Mobilitätsticket
Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum 01.01.2005 wurde die Grundsicherungsleistung für Personen im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) aufgenommen.
Hier informieren wir Sie über die Fragen
- Was ist Grundsicherung?
- Wer kann Leistungen nach diesem Gesetz erhalten?
- Wie setzt sich die Leistung zusammen?
- Wer hat keinen Anspruch?
Soweit nicht ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht, kann nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) ambulante und stationäre Krankenhilfe gewährt werden.
Anträge und weitere Informationen erhalten Sie im Servicebüro des Geschäftsbereichs Soziales (Rathaus B, Zimmer B 104).
Schuldner- und Insolvenzberatung
Die Schuldner- und Insolvenzberatung bietet allen Einwohner*innen der Stadt Wolfsburg Hilfe und Unterstützung an, die
- Fragen zu ihrer Verschuldung oder Überschuldung haben
- an Beratung zur Schuldenvermeidung interessiert sind
- Fragen zur Schuldenprävention haben
Der AWO Kreisverband Wolfsburg e. V., der Caritasverband Wolfsburg e. V. und die Stadt Wolfsburg haben eine Kooperation in den beiden Beratungsstellen vereinbart.
Kontakt
AWO Kreisverband Wolfsburg e. V.
Am Drömlingstadion 10
38448 Wolfsburg
Sekretariat/Terminvereinbarungen
Telefon: 05363 976919-17
Beratung
Frau Behrens Telefon: 05363 976919-16
Herr Musiol Telefon: 05363 976919-15
E-Mail an die AWO-Schuldnerberatung Standort Vorsfelde
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Caritasverband Wolfsburg e. V.
Antonius-Holling-Weg 10
38440 Wolfsburg
Sekretariat/Terminvereinbarungen
Telefon: 05361 8900918
Beratung
Telefon: 05361 8900918
E-Mail an die Caritas-Schuldnerberatung Standort Wolfsburg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr
oder außerhalb der Bürozeiten nach telefonischer Absprache.
Während der allgemeinen Öffnungszeiten erhalten Sie Kurzauskünfte, können Unterlagen nachreichen und Termine vereinbaren. Einzelberatungen sind zeitaufwändig und erfolgen generell nach vorheriger Terminabsprache.
Aufgabenschwerpunkte
- Besprechung der Schuldensituation
- Haushaltsplanung
- Einnahmen - Ausgaben - Analyse
- Schuldenübersicht mit Hilfestellung bei Verhandlungen
- Existenzsicherung
- Insolvenzberatung
Weitere Informationen zur Unterhaltssicherung
Personen, die freiwilligen Wehrdienst nach § 54 Wehrpflichtgesetz leisten, sowie Teilnehmende an Wehrübungen haben nach den Bestimmungen des Unterhaltssicherungsgesetzes Anspruch auf Leistungen für die Dauer des Wehrdienstes oder der Wehrübung.
- Eine SpätaussiedlerbescheinigungBeratung von Spätaussiedlern und Vertriebenen
- Zahlung von Entschädigungen nach dem Strafrechtlichen und Beruflichen Rehabilitierungsgesetz
Beachten Sie bitte, dass eine fachliche Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache gewährleistet werden kann.
Kontakt
Frau Hein
Zimmer B 112
Telefon: 05361 28-2935
Fax: 05361 28-2888
E-Mail an Karin Hein
Netzwerk für Aussiedler*innenintegration in Wolfsburg
Informationen über das Wolfsburger Netzwerk für Aussiedler*innenintegration finden Sie im Netzwerk Spätaussiedler*innenintegration.
Wohngeld gibt es auf Antrag als Mietzuschuss für Mieter*innen einer Wohnung und als Lastenzuschuss für Wohnraumeigentümer*innen.