Immer wieder finden sich in Wolfsburger Briefkästen Wurfzettel dubioser Sammler von Abfällen.
In diesen Handzetteln wird zu einer sehr kurzfristigen Bereitstellung verschiedenster in Haushalten anfallender Abfälle aufgerufen. Meist handelt es sich dabei um Altmetalle, Altgeräte sowie Altkleider. Zitat aus einem Handzettel: „Sammlung von gebrauchten, unnötigen Sachen.“ Sogar die Mitnahme von Problemabfällen wie Autobatterien wird angekündigt. Häufig sind diese Wurfzettel anonym verfasst, so dass der Wolfsburger Bürger nicht wissen kann, mit wem er es zu tun hat.
Neben durchaus legalen und ordnungsgemäß angezeigten gewerblichen Sammlungen von zum Beispiel Altkleidern und Altmetallen werden über die Handzettel häufig auch illegale Sammlungen angekündigt. Hellhörig sollte man werden, wenn zum Sammelumfang beispielsweise Elektroaltgeräte gehören. Hier ist gesetzlich klar geregelt, dass die Entsorgung ausschließlich über den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder durch Rücknahme im Handel erfolgen müsse.
Hierzu hält die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS) komfortable Sammelsysteme für Groß- und Kleingeräte vor, die jeder Gebührenzahler in Wolfsburg über seine monatlichen Abfallgebühren finanziert. Näheres dazu findet sich im aktuellen Entsorgungsplaner sowie im Internetangebot der WAS.
Im Zuge einer nicht autorisierten gewerblichen Sammlung dagegen passiert es immer wieder, dass auch Geräte mitgenommen und ausgeschlachtet werden, um das Brauchbare vom Unbrauchbaren zu trennen. Dieser unbrauchbare Abfall wird häufig in Feld, Wald und Flur entsorgt. Dieses stellt im weniger schlimmen Fall eine Ordnungswidrigkeit und bei akuter Umweltgefährdung durchaus auch eine Straftat dar, die entsprechend verfolgt werden kann. Die Inanspruchnahme der illegalen Sammlung kann aber auch für den Nutzer teuer werden, denn letztendlich ist der Abfallerzeuger für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Für Wolfsburger*innen bedeutet das konkret, dass Sie bereits durch das bloße Rausstellen von Gegenständen im Rahmen einer illegalen Sammlung eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Um dies zu vermeiden sollten die Wolfsburger*innen auf die bereits genannten Entsorgungswege der WAS oder legale Sammler*innen zurückgreifen. Von einer legalen Sammlung kann ausgegangen werden, wenn auf dem ankündigenden Wurfzettel der Name des Verantwortlichen sowie Firmenadresse und Kontaktdaten abgedruckt sind.
Falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie es mit einer*m legalen Sammler*in zu tun haben, besteht die Möglichkeit bei der Unteren Abfallbehörde der Stadt Wolfsburg per E-Mail unter abfallbehoerde@stadt.wolfsburg.de nachzufragen.
Für ein möglichst effektives Vorgehen gegen illegale Sammlungen bitten die Untere Abfallbehörde der Stadt Wolfsburg und die WAS um Ihre Mithilfe. Sollten Sie Hinweise auf eine illegale Sammlung haben oder eine verdächtige Sammlung beobachten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.