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Lärmaktionsplanung

Bereits seit den 90er-Jahren ist die Stadt Wolfsburg im Lärmschutz tätig. Hintergrund ist der politische Wille, den Bürger*innen verstärkten Lärmschutz zu bieten.
Lautsprecher an einem Mast
Lautsprecher an einem Mast
Foto: Kurt Michel/pixelio.de

Der Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.

  • Lärmaktionsplanung 3. und 4. Stufe

    3. Stufe

    Die Stadt Wolfsburg muss den Lärmaktionsplan für Straßenlärm gemäß der „Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm 2002/49/EG“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie, ULR)  alle fünf Jahre aktualisieren. Er basiert auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen vom April 2018.

    Vom 01. bis 31.03.2019 fand die öffentliche Beteiligung der Bürger*innen statt und am 03.07.2019 wurde der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Wolfsburg  beschlossen.

    Die Ergebnisse des Aktionsplans sind im Internetauftritt der Stadt Wolfsburg bekanntgegeben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne nicht.

    Der Lärmaktionsplan und die Lärmkartierungen können hier eingesehen werden:

    4. Stufe

    Die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe für das Jahr 2024 hat mit der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen begonnen.

    Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll vom 13.11.2023 – 13.12.2023 stattfinden.

  • Öffentlichkeitsbeteiligung 4. Stufe (13.11. bis 13.12.2023)

    Aktuell findet die 4. Aktualisierung der Lärmaktionsplanung der Stadt Wolfsburg statt. Die Lärmaktionsplanung dient dazu, die Belastung von Anwohnenden durch Straßenlärm zu ermitteln und Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung zu entwickeln. Hierbei finden zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In der ersten und aktuellen Phase, geht es um allgemeine Hinweise zur Lärmbelastung von Bürger*Innen.

    Hierzu würden wir Sie darum bitten zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

    • An welchen Straßen im Stadtgebiet Wolfsburg ist es Ihnen zu laut?
    • Welche Ideen und Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen haben Sie? (Hier sind spezielle Vorschläge von Maßnahmen mit Nennung des Ortes an denen diese etabliert werden sollen gemeint)
    • Wie beurteilen Sie die Umsetzung der Lärmschutzstrategien der Stadt Wolfsburg?

    Neben dem Thema Lärmschutzmaßnahmen und Belastung durch Umgebungslärm sollen zudem Gebiete vor der Zunahme von Lärm geschützt werden, die der Erholung von Lärmbelastungen dienen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen aus diesem Grund langfristig ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Das sind Gebiete, die wenig von Lärm betroffen sind und somit eine hohe Erholungsfunktion für Bürger*Innen aufweisen.

    Für die Öffentlichkeitsbeteiligung ergibt sich folgende Fragestellung:

    • Welche Gebiete in Wolfsburg empfinden Sie als ruhige Erholungsgebiete?

    Die Antworten auf die oben gestellten Fragen können Sie vom 13.11.2023 – 13.12.2023 folgendermaßen übermitteln:

    Ihre Anmerkungen zu Lärmschwerpunkten und Ihre Vorschläge für Lärmschutzmaßnahmen werden in Form einer tabellarischen Abwägung in den Lärmaktionsplan aufgenommen und im Rahmen der Planung auf Umsetzbarkeit geprüft.

    In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die 2024 stattfindet, wird der aktualisierte Lärmaktionsplan veröffentlicht und Sie können den Plan kommentieren.

    Für Rückfragen melden Sie sich gern per E-Mail an immissionsschutz@stadt.wolfsburg.de oder per Telefon +49 5361 28-2075.

    Jede Rückmeldung bildet einen Beitrag zu einer Grundlage für eine gezielte Lärmschutzstrategie und wird aus diesem Grund sehr begrüßt.

  • Lärmkartierung des Landes Niedersachsen

    Das Land Niedersachsen ist zuständig für die Lärmkartierung. Diese Lärmkarten dienen den betroffenen Gemeinden als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

    Die 34. BImSchV (Lärmkartierungsverordnung) legt das Verfahren fest, wie Lärmkarten zu erstellen sind und an die EU weitergeleitet werden. Gleichzeitig fordert die Verordnung, dass zur Unterrichtung der Öffentlichkeit Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu verbreiten sind. Aus diesem Grunde werden vom Land Niedersachsen der Öffentlichkeit und den Gemeinden die Lärmkarten über das Internet zur Verfügung gestellt. Es ist so möglich, sich Karten (Ausschnitt, Informationsebene, und so weiter) zu erstellen und sie dann als Dokument herunter zu laden bzw. zu drucken. Eine Online-Hilfe unterstützt bei der Nutzung des Kartenserver. Die Lärmkarten für die 3. Stufe nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind im April 2018 veröffentlicht worden.

  • Lärmaktionsplanung der Bundesbahn

    Hintergrund

    Ein Lärmaktionsplan ist ein umweltpolitisches Planungsinstrument mit dem Ziel, unter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie auf Grundlage der Umgebungslärmkartierung eine aktuelle Bestandsaufnahme der Lärmbelastung zu erstellen und so dazu beizutragen, die Belastung durch Umgebungslärm langfristig zu senken. Ein Lärmaktionsplan bietet somit eine Informationsquelle für Bürgerinnen und Bürger und eine Planungsgrundlage für Städte, Gemeinden und weitere Entscheidungstragende.
    Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege wurde bis 2015 von den nach Landesrecht zuständigen Behörden durchgeführt. Zum 1. Januar 2015 ging die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes auf das EBA über.
    Seit 2018 führt das Eisenbahn-Bundesamt gemäß entsprechender gesetzlicher Vorgaben alle fünf Jahre eine bundesweite Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes durch und wirkt zudem an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit.

    Weiteres Verfahren

    Am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.
    Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen.

  • Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Bürgerdienste
    Umweltamt
    Untere Immissionsschutzbehörde
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1873
    Fax: 05361 28-1877

    E-Mail an die Untere Immissionsschutzbehörde

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