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Wohnen, Umwelt & Verkehr

Lärmaktionsplanung

Bereits seit den 90er-Jahren ist die Stadt Wolfsburg im Lärmschutz tätig. Hintergrund ist der politische Wille, den Bürger*innen verstärkten Lärmschutz zu bieten.
Lautsprecher an einem Mast
Foto: Kurt Michel (Pixelio)

Der Lärmaktionsplan der Stadt Wolfsburg wird alle fünf Jahre fortgeschrieben.

  • Lärmaktionsplanung 3. und 4. Stufe

    3. Stufe

    Die Stadt Wolfsburg muss den für Straßenlärm gemäß der „Richtlinie für die Bewertung und Bekämpfung vom Umgebungslärm 2002/49/EG“ (EU-Umgebungslärmrichtlinie, ULR)  alle fünf Jahre aktualisieren. Er basiert auf den aktuellen Daten der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen vom April 2018.

    Vom 01. bis 31.03.2019 fand die öffentliche Beteiligung der Bürger*innen statt und am 03.07.2019 wurde der Lärmaktionsplan vom Rat der Stadt Wolfsburg  beschlossen.

    Die Ergebnisse des Aktionsplans sind im Internetauftritt der Stadt Wolfsburg bekanntgegeben. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne nicht.

    Der Lärmaktionsplan und die Lärmkartierungen können hier eingesehen werden:

    4. Stufe

    Die Aktualisierung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe für das Jahr 2023 hat mit der Lärmkartierung des Landes Niedersachsen begonnen und wird im Jahr 2023 mit der Beteiligung der Öffentlichkeit fortgesetzt.

  • Lärmkartierung des Landes Niedersachsen

    Das Land Niedersachsen ist zuständig für die Lärmkartierung. Diese Lärmkarten dienen den betroffenen Gemeinden als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.

    Die 34. BImSchV (Lärmkartierungsverordnung) legt das Verfahren fest, wie Lärmkarten zu erstellen sind und an die EU weitergeleitet werden. Gleichzeitig fordert die Verordnung, dass zur Unterrichtung der Öffentlichkeit Lärmkarten in verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten zu verbreiten sind. Aus diesem Grunde werden vom Land Niedersachsen der Öffentlichkeit und den Gemeinden die Lärmkarten über das Internet zur Verfügung gestellt. Es ist so möglich, sich Karten (Ausschnitt, Informationsebene, und so weiter) zu erstellen und sie dann als Dokument herunter zu laden bzw. zu drucken. Eine Online-Hilfe unterstützt bei der Nutzung des Kartenserver. Die Lärmkarten für die 3. Stufe nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind im April 2018 veröffentlicht worden.

  • Lärmaktionsplanung der Bundesbahn

    Hintergrund

    Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, hohe Lärmbelastung zu identifizieren. Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Um die Grundlage für weitere Lärmaktionsplanungen zu schaffen, erstellte das Eisenbahn-Bundesamt einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der bis Mitte des Jahres 2016 fertiggestellt und veröffentlicht wurde. Mitte 2017 fand die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 3 der Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes statt. In dieser Phase hatten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt ihre Lärmsituation vor Ort zu schildern. Die Ergebnisse hat das Eisenbahn-Bundesamt im Januar 2018 im Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht. In der sich daran anschließenden zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung konnte die Öffentlichkeit dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum Verfahren selbst, zu dem Lärmaktionsplan Teil A und zu bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen geben. Die Ergebnisse stellte das Eisenbahn-Bundesamt im Lärmaktionsplan Teil B vor. Teil A und Teil B ergeben zusammen den vollständigen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes.

    Weiteres Verfahren

    Die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Runde 4 der Lärmaktionsplanung wird voraussichtlich im Jahr 2022 stattfinden.

  • Kontakt

  • Kontakt

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Bürgerdienste
    Umweltamt
    Untere Immissionsschutzbehörde
    Porschestraße 49
    38440 Wolfsburg

    Telefon: 05361 28-1873
    Fax: 05361 28-1877

    E-Mail an die Untere Immissionsschutzbehörde