
Die Untere Naturschutzbehörde
- stellt wertvolle Gebiete und Objekte unter Schutz (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler)
- erteilt Ausnahmegenehmigungen nach den Verordnungen für die geschützten Gebiete (auch Baumschutzsatzungen) und den Artenschutzvorschriften
- wirkt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und Baugenehmigungsverfahren mit
- führt das Kompensationskataster
- führt Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten durch
- setzt sich für den Arten- und Biotopschutz ein
- ist für die Genehmigung von Bodenabbauvorhaben zuständig
- erteilt Genehmigungen für das Umsetzen von Wespen und Hornissen
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