
Das Auswahlverfahren ist zweistufig und gliedert sich in eine Bewerbungs- und eine Bearbeitungsphase. Für alle Investorenteams, die sich beteiligen, gelten die gleichen Zugangsberechtigungen. Sie erhalten die gleichen Informationen. Die Vergabebedingungen für die Baufelder werden vorab offengelegt. Dadurch wird das Verfahren für alle Beteiligten einschätzbar und die Entscheidungsfindung wird objektiviert. Zur Versachlichung ist das Verfahren in der zweiten Stufe außerdem anonymisiert.
Individuellen Bedingungen wird Raum gegeben
Die geforderte verbindliche Zusammenarbeit von Architekten und Investoren mit dem Ziel einer konkreten baulichen Umsetzung sorgt für ein konstruktives Zusammenspiel und eine grundsätzliche Akzeptanz bei den Akteuren. Gemeinsam wird der neue Weg fortgesetzt.
Kleinere Investorenflächen
Neben den Investorauswahlverfahren gibt es vereinzelt „kleine Investorenflächen“, die wir Ihnen gerne zur Planung und Umsetzung anbieten. Die Vergabe erfolgt in diesem Fall durch Einzelentscheidung im Verhandlungswege.
Sie sind Investor und haben Interesse an solchen Einzel- oder kleineren Investorenflächen? Wolfsburg hat als Wohnstandort viele interessante Facetten zu bieten, die wir gern - auch mit Ihrer Unterstützung - erweitern wollen. Es ist uns ein Anliegen zudem nicht nur auf neue, sondern auch auf vorhandene Wohnqualitäten aufmerksam zu machen.
Für alle Wohnlagen gilt die Prämisse: sie sind grundsätzlich verkehrlich gut zu erreichen, unabhängig, ob sie mit dem eigenen Pkw oder dem ÖPNV angesteuert werden. Darüber hinaus ist die Naturnähe in Wolfsburg ein herausragendes Qualitätsmerkmal. Das Stadtgebiet ist durch attraktive Grünzüge gegliedert und wird durch die innerstädtische Infrastruktur in den Bereichen Bildung, Kultur und Freizeit vervollständigt.
Bei den kleineren Investorenflächen handelt es sich oftmals um Grundstücke, die neu genutzt werden sollen, z.B. ein ehemaliger Spielplatz oder eine Grünfläche. Teilweise besteht bereits Planungsrecht und das Grundstück kann sofort bebaut werden – oder aber ein bestehender Bebauungsplan muss geändert werden oder das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Bei Interesse nehmen Sie bitte den Kontakt zu uns auf. Wir nehmen Sie dann gern, auch wenn wir derzeit keine geeigneten Grundstücke zur Verfügung haben, in unsere Investorenliste auf.
2 Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte nehmen Sie uns in Ihre Investorenliste auf.
Mit freundlichen Grüßen
Gunda Rebentisch
Hallo Frau Rebentisch,
vielen Dank für Ihr Interesse am Wohnstandort Wolfsburg. Gern nehmen wir Sie in die Investorenliste auf. Dafür teilen Sie bitte dem Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement (Kontakt: kirsten.dachwitz@stadt.wolfsburg.de) weiterführende Informationen zu Ihrer geplanten Projektentwicklung mit: Z.B. welche Grundstücksgröße für Ihr Vorhaben benötigt wird? Wie viele Wohneinheiten sollen realisiert werden? Welche Typologien sind anvisiert? Welche Referenzen können Sie ggf. nachweisen?
In der Regel erfolgt die Vergabe von städtischen Grundstücken an Investoren über ein entsprechendes Investorenauswahlverfahren. Bitte beachten Sie die Vorankündigung für geplante Investorenauswahlverfahren hier auf der Internetseite (www.wolfsburg.de/wohnbauinvestoren).
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation