Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes
Hier erklären wir Ihnen, welche Unterlagen Sie mit ins Krankenhaus nehmen müssen, welche Behördengänge Sie schon vor der Geburt Ihres Kindes erledigen können und einiges rund um die Namensführung Ihres Kindes.
Wenn die Kindesmutter ledig oder rechtskräftig geschieden ist, steht sie grundsätzlich allein in der Geburtsurkunde des Kindes. Soll der Vater mit in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, muss er eine Vaterschaftsanerkennung abgeben - dieses muss von einem Urkundsbeamten aufgenommen werden (Standesamt, Jugendamt oder Notar). Die persönliche Anwesenheit des Vaters und der Mutter ist hierbei nötig. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor Geburt des Kindes gemacht werden. Trotz Vaterschaftsanerkennung bleibt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter und das Kind trägt den Familiennamen der Mutter. Gemeinsame Sorge kann beim Jugendamt erklärt werden.
Wenn ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger ist, rufen Sie bitte im Standesamt an und erfragen detailliert, welche Unterlagen für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes nötig sind.

Kontakt
Ihre Ansprechpartnerinnen für die Geburtsbeurkundung
Zurück zur Startseite des Standesamtes
Unterlagen, die Sie mit ins Krankenhaus nehmen sollten: