
Ab dem 01.Januar 1999 gibt es anstatt den bisherigen Sieben nunmehr 16 unterschiedliche Führerscheinklassen. Hier finden Sie alle unterteilt nach dem Alphabet.
Ab dem 01.Januar 1999 gibt es anstatt den bisherigen Sieben nunmehr 16 unterschiedliche Führerscheinklassen. Hier finden Sie alle unterteilt nach dem Alphabet.
(Mopeds): bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor mit Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder max. Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren (gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen)
(1) die Gültigkeit der ab dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine ist auf 15 Jahre befristet
(2) Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen
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2 Kommentare
Hallo FM,
grundsätzlich stellen die 4 Punkte kein größeres Problem dar. Es kommt jedoch auch darauf an, wie diese Punkte entstanden sind (Verkehrsverstöße, Alkohol, Betäubungsmittel, etc.). Hierzu erfolgt in der Führerscheinstelle eine entsprechende Überprüfung.
Es wäre daher sinnvoll, wenn Sie die Kolleginnen und Kollegen der Führerscheinstelle (Rathaus B, Zimmer B 048 oder B 049 ) einmal aufsuchen würden, damit die einzelnen Aspekte besprochen werden können.
Das Team der Onlinekommunikation
Vielen Dank für den Hinweis. Wir haben die Gesamtmasse überdacht und korrigiert :-)
Das Team der Onlinekommunikation