Soweit Sie eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme auf Ihrem Grundstück umsetzen möchten, müssen Sie einen Bauantrag stellen, um die benötigte Baugenehmigung zu erhalten.
Voraussetzungen hierfür sind:
- Erstellen des Bauantrages durch einen sogenannten Entwurfsverfasser
Der Bauherr muss sich gemäß Paragraf 53 Niedersächsische Bauordnung eines qualifizierten Entwurfsverfassers (Architekt, eingetragene Entwurfsverfasser usw.) bedienen, andernfalls wird der Bauantrag formell abgewiesen.
Je nach Art des Bauvorhabens gehören abhängig vom Einzelfall zum Bauantrag folgende Unterlagen:
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Grundrisszeichnungen
- Schnittzeichnungen
- Ansichtszeichnungen
- Berechnungen der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl, des Bruttorauminhaltes
- Nachweis der Kfz-Einstellplätze
- Standsicherheitsnachweis
- Erhebungsbogen für Statistik.
Bitte beachten Sie, dass die genannten Unterlagen für die Einreichung des Bauantrages nur den Regelfall darstellen. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens sind ggf. noch weitere Unterlagen notwendig.
Der Bauantrag ist mindestens in
zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss vom Entwurfsverfasser und vom Bauherren unterschrieben sein.
Die Formerfordernisse für das Baugenehmigungsverfahren sind in der Bauvorlagenverordnung geregelt.
Die Baugenehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenordnung und sind von einer Vielzahl von Faktoren (z.B. Rohbauwert, Art des Genehmigungsverfahrens usw.) abhängig.
Sollten Sie eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen des Bau-Bürger-Büros.
Erfolgt im Rahmen der Baumaßnahme eine Ableitung des Schmutz- oder Regenwassers, ist in der Regel eine Entwässerungsgenehmigung erforderlich. Fachauskünfte erteilt die Abteilung Grundstücksentwässerung der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (Tel. 05361 28-1250).