Betreuungsangebote und Betreuungsgruppen bieten stundenweise Entlastung für Angehörige von demenziell erkrankten, geistig beeinträchtigten oder im Alltag erheblich eingeschränkten Menschen.
Der Anspruch an diese zusätzliche Leistung, die an diesen Zweck gebunden ist, wird nach Antrag bei der Pflegekasse durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt.
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