
Hilfen für Pflegebedürftige
Reichen die Leistungen der Pflegekasse und Ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Kosten der häuslichen Pflege, der Kurzzeitpflege oder die Heimkosten zu decken, können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten stellen.
Benötigen Sie Auskünfte zur Auswahl der richtigen Einrichtung oder der Betreuung im häuslichen Bereich, erhalten Sie Informationen im Senioren- und Pflegestützpunkt der Stadt Wolfsburg.
Bei Fragen oder Problemen im Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt, steht Ihnen die Heimaufsicht unterstützend zur Seite.Abteilungsleitung: Heike Busse
E-Mail an soziales@stadt.wolfsburg.de
Aufgabenschwerpunkte
- Vereinbarung von Pflegesätzen
- Förderung von Pflegeeinrichtungen
- Gewährung von Sozialhilfeleistungen bei häuslicher Pflege, Tagespflege, Kurzzeitpflege
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Hilfe für Menschen bei einem Heimaufenthalt. Informationen hierzu finden Sie hier: Pflege im Heim/ Heimaufnahme
Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung: Sozialgesetzbuch XI (öffnet sich in einem neuen Fenster)
1 Kommentare
Sehr geehrter Herr Köhler,
wenn Sie einen Antrag für sich selbst stellen benötigen Sie selbstverständlich keine Vollmacht. Dies ist nur erforderlich, wenn Sie einen Antrag für eine andere Person stellen möchten. Dies gilt grundsätzlich für alle Rechtshandlungen, die für Dritte vorgenommen werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation