Heimaufnahme, aber WIE?
Wenn es erforderlich wird, in eine Pflegeeinrichtung einzuziehen, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise und Schritte in der angegebenen Reihenfolge beherzigen:
Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse (in der Regel ist es die Krankenkasse)
Dort beantragen Sie die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Erstellung eines Einstufungsbescheides
Prüfen Sie den Bescheid der Pflegekasse, ob eine vollstationäre Unterbringung erforderlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, besteht die Möglichkeit der häuslichen Pflege durch ambulante Pflegeeinrichtungen. (Beratungen zur häuslichen Pflege erhalten Sie bei der Pflegekasse, den Pflegediensten oder/und dem Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit.)
Prüfen Sie anhand des Heimangebotes, ob die Einkünfte (Pflegekassenleistung + Einkommen) ausreichend sind, um die Pflegekosten zu tragen.
Die Leistungen der Pflegekasse bei vollstationärer Pflege betragen:
Pflegegrad | Leistungsbetrag in Euro |
1 |
0,00 |
2 | 770,00 |
3 | 1.262,00 |
4 | 1.775,00 |
5 | 2.005,00 |
Wenn die Einkünfte nicht ausreichen um die Heimkosten zu decken und eine Einstufung in die Pflegegrade 2 bis 5 vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, die Übernahme der ungedeckten Heimkosten aus Sozialhilfemitteln zu beantragen.
Die Gewährung der Sozialhilfeleistungen ist einkommens- und vermögensabhängig.
Hier erhalten Sie wichtige Hinweise zur Antragstellung und erfahren, welche Antragsunterlagen wir benötigen, um Ihren Anspruch prüfen zu können:
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