
Die Leistungen dienen der Sicherung des Lebensbedarfes während des Wehrdienstes bzw. Reservistendienstes. Sie werden dem Wehrdienstleistenden bzw. dem Reservistendienstleistenden sowie deren Angehörigen gewährt.
Zu den möglichen Leistungen gehören:
- Mietbeihilfen
- Unterhalt für nichteheliche Kinder
- Ersatz der Versicherungsbeiträge gegen Vermögensschäden (nicht Kfz)
- Kreditkostenbeihilfe
- Allgemeine Leistungen für Ehefrau und Kinder
- Einzelleistungen für Familienangehörige
- Verdienstausfallentschädigung bei Reservistendienst, besondere Auslandsverwendungen, bei Hilfeleistungen im Innern oder im Ausland
Bitte beachten Sie, dass ab 01.11.2015 der Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Wolfsburg nicht mehr für die Unterhaltssicherung zuständig ist, sondern das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
BAPersBw – PA 1.2
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