
Bildungs- und Teilhabepaket
2011 wurde das für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eingeführt.
Es soll Kindern und jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Beispielsweise sollen sie im Fußballverein spielen dürfen, ein warmes Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung erhalten oder auch mit der Schule in den Zoo fahren können.
Bildungs- und Teilhabepaketes
Die Stadt Wolfsburg kann im Rahmen des einkommensschwache Familien die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben durch die Zahlung von Zuschüssen ermöglichen.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der folgenden Broschüre, die wir Ihnen in verschiedenen Sprachen anbieten.
Hinweis: Die Broschüren stehen Ihnen jeweils als *PDF-Datei zur Verfügung und öffnen sich in einem neuen Fenster


Die Wolfsburger Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung.
Die bisherigen Papiergutscheine werden durch die Bildungskarte ersetzt, welche die Kinder und Jugendlichen nur noch bei dem jeweiligen Leistungsanbieter vorlegen müssen. Die Karte wird mit der erstmaligen Bewilligung durch die zuständige Behörde ausgegeben und entsprechend der festgestellten Bedürfnisse freigeschaltet.
Teilnehmende Leistungsanbieter können die in Anspruch genommenen Leistungen bequem online abbuchen. Für die Teilnahme am System reicht eine einfache PC-Ausstattung mit Internet-Zugang.

Videoanleitung für Leistungsanbieter im BuT-Konto
Im Folgenden sehen Sie eine . Sollten Sie das Video im Videoplayer auf dieser Seite nicht anschauen können, so klicken Sie bitte auf diesen Link.
Hinweis: Der Link führt Sie direkt zu Youtube und öffnet sich in einem neuen Fenster.
Folgende Leistungen können wir Ihnen bieten:
- Eintägige Ausflüge (Kita/Schule)
- Mehrtägige Fahrten (Kita/Schule)
- Schulbedarf*
- Schülerbeförderung
- Außerschulische Lernförderung
- Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
*Sofern Sie Wohngeld und/oder Kinderzuschlag erhalten, stellen Sie bitte einen gesonderten Antrag "Schulbedarf" bei der Wohngeldstelle.
Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern, die folgendes erhalten:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 2)
- Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn Sie Arbeitslosengeld 2 nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch, 2. Buch) erhalten
Wenn Sie Sozialhilfe oder Asylleistungen seitens der Stadt Wolfsburg erhalten, können Sie sich im Servicebüro (Rathaus B, Zimmer 104) beraten lassen und den Antrag stellen.
Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag stellen die Anträge bitte bei der Stadt Wolfsburg/Wohngeldstelle (Rathaus B, Zimmer 120 und 121).
Natürlich können Sie den Antrag auch wie gewohnt per Post an die jeweilige Behörde senden, der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück in dem er eingeht (Es gilt der Poststempel).
Sofern Sie bereits Gutscheine von Ihrem Leistungsträger erhalten haben, geben Sie diese bitte beim entsprechenden Anbieter ab - zum Beispiel ist der Gutschein für Lernförderung bei dem von Ihnen gewählten Nachhilfe-Institut einzulösen.
Kontakt
Für allgemeine Fragen zum BuT steht Ihnen in der Verwaltung Herr Wittenberg zur Verfügung.
Rathaus B, Zimmer 113 (nach Terminvereinbarung)
Telefon: 05361 28-1662
Fax: 05361 28-2159
BuT-Konto
Bitte nutzen Sie den folgenden Link, um zum BuT-Konto zu gelangen.
Die 10 wichtigsten Fragen und Antworten zum Bildungs- und Teilhabepaket
- beantwortet vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales