Neben den gesetzlichen Leistungen werden von der Stadt Wolfsburg folgende freiwillige Leistungen gewährt
Vorrangig sind die gesetzlichen Leistungen nach dem SGB IX zu beantragen. Kommen diese nicht in Betracht, kann geprüft werden, ob die Gewährung eines freiwilligen Zuschusses in Frage kommt. Die Leistung ist einkommensabhängig.
So finden Sie uns
Geschäftsbereich Soziales und GesundheitPorschestr. 49
38440 Wolfsburg
Rathaus B, Zimmer B 120
Kontakt
Frau Annika Wittenberg
Telefon: 05361 28-2421
Fax: 05361 28-2888
E-Mail an Annika Wittenberg
Die Vergünstigungen werden auch für im Haushalt lebende Kinder gewährt, die das 18. Lebensjahr bereits überschritten haben, sich aber noch in der Ausbildung befinden. Die Leistung ist einkommensabhängig.
So finden Sie uns
Geschäftsbereich Soziales und Gesundheit
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
Rathaus B, Zimmer B 120
Kontakt
Frau Annika Wittenberg
Telefon: 05361 28-2421
Fax: 05361 28-2888
E-Mail an Annika Wittenberg
Wer kann die WolfsburgCard erhalten?
Empfängerinnen und Empfänger folgender laufender Leistungen
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- des Wohngeldgesetzes (WoGG)
Die WolfsburgCard erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter. Die genannten Stellen stehen auch für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.
Welche Vergünstigungen bietet die WolfsburgCard?
Verschiedene städtische Einrichtungen und Gesellschaften aber auchprivate Anbieter gewähren WolfsburgCard- Inhabern Preisnachlässe, z.B.
Bildungszentrum Wolfsburger Volkshochschule, Städtische Musikschule, Stadtbibliothek, Städtische Museen, Galerie und Sommerbühne, Planetarium, Theater der Stadt Wolfsburg, städtische Freibäder und Badeland, Phaeno, Kunstmuseum, Automuseum Wolfsburg, Ev. Familienbildungsstätte, einige Wolfsburger Sportvereine, Eissporthalle, Autostadt.
Die Wolfsburger VerkehrsGmbH bietet ab 1.7.2009 ein ermäßigtes Mobilitätsticket an.
Die Auflistung kann hier nicht vollständig sein. Bitte fragen Sie daher im Einzelfall in den Einrichtungen selbst nach.
Die Monatskarte für Erwachsene kostet 21,00 Euro, die für Kinder (6 bis 14 Jahre) und Schüler Wolfsburger Schulen in Vollzeitform 15,00 Euro.
Kinder, die Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte haben, können das Mobilitätsticket nicht nutzen.Der Gültigkeitszeitraum des Fahrscheins beginnt jeweils am 1. eines Monats und endet am letzten des Monats bei Betriebsschluss. Eine zeitliche Einschränkung besteht nicht. Das Mobilitätsticket erhalten Sie ausschließlich im Servicecenter der WVG (Gebäude Jobcenter), Porschestraße 2, 38440 Wolfsburg.
Seit 1.1.2013 gelten andere Regelungen zur Rundfunkgebührenpflicht und zur Rundfunkgebührenbefreiung bzw. -ermäßigung.
Aktuelle Hinweise hierzu und Anträge finden Sie unter den folgenden Links in den Infos des Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio
ARD, ZDF, Deutschlandradio - Infos (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Antrag auf Befreiung/Ermäßigung (öffnet sich in einem neuen Fenster)