Die Abteilung Grundbesitzabgaben im Geschäftsbereich Finanzen ist zuständig für die Festsetzung der Grundsteuer und die Erhebung der Gebühren für Abfall, Straßenreinigung und Niederschlagswasser.
Bezüglich der Gebühren tritt die Abteilung hierbei als Dienstleister für die WAS (Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) und die WEB (Wolfsburger Entwässerungsbetriebe) auf.
Die Gebühren werden bei WAS und WEB nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen kalkuliert und dann zentral in einem gemeinsamen Bescheid mit der Grundsteuer veranlagt.
Neben den Grundbesitzabgaben sind Eigenheimbesitzer bzw. -besitzerinnen ggf. auch noch von anderen kommunalen Steuern betroffen.