© Rainer Sturm / pixelio.deGerade in den Sommermonaten kommt es in Nachbarschaften zu unnötigen Störungen oder Belästigungen durch Lärm, der auf unterschiedliche Art verursacht wird. Um ein friedvolles Zusammenleben mit der Nachbarschaft zu gewährleisten, empfiehlt sich, die in Wolfsburg geltenden Ruhezeiten – siehe unten – zu beachten und einzuhalten. Nach Paragraf 8 Absatz 1 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster) hat sich jeder so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gestört werden. In diesen Ruhezeiten sind gemäß Paragraf 8 Absatz 3 dieser Verordnung mit starkem Geräusch verbundene Arbeiten verboten. Insbesondere ist damit der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten wie Bohr- und Schleifmaschinen, Sägen, Motorpumpen und Rasenmähern gemeint.
Die Ruhezeiten sind wie folgt geregelt (Paragraf 8 Absatz 2 der Verordnung):
Sonn- und Feiertage ganztags (Sonntagsruhe)
Werktage (Montag bis einschließlich Samstag):
13:00 - 15:00 Uhr (Mittagsruhe)
19:00 - 22:00 Uhr (Abendruhe)
22:00 - 07:00 Uhr (Nachtruhe)

Grundsätzlich kann man sich an der Definition des Bundesverfassungsgerichtes orientieren:
"Eine Versammlung im Sinne von Art. 8 (1) GG liegt vor bei örtlicher Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung."
Diese Definition sollte Sie nicht abschrecken. Wenn Sie Ihr Grundrecht wahrnehmen und zum Beispiel auf diese Weise Stellung zu einem Thema beziehen wollen, können Sie bei der Stadt Wolfsburg als Versammlungsbehörde eine Versammlung/Aufzug mit oder ohne Marsch anmelden.