Unter dem Begriff Waffen sind nicht nur Schusswaffen, sondern auch tragbare Gegenstände, wie zum Beispiel Messer oder Schlagstöcke, zu verstehen.
Neben den erlaubnispflichtigen Waffen, wie zum Beispiel Kleinkaliberschusswaffen für die Sportschützentätigkeit oder Schusswaffen zur Ausübung der Jagd, gibt es auch eintragungsfreie Waffen, wobei nur der Erwerb und Besitz eintragungsfrei sind.
Es gibt folgende waffenrechtliche Erlaubnisse:
- Waffenbesitzkarten
- Waffenscheine
- Europäische Feuerwaffenpässe
- Kleine Waffenscheine
Die Voraussetzungen zur Erlangung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, damit verbundene Gebühren, Ansprechpartner und weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Stichworten.
Waffenbesitzkarte für Sportschützen
Verbringung von Waffen ins Ausland
Waffenabgabe zwecks Vernichtung
Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
1 Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren,
es wäre sehr freundlich, wenn Sie mir kurz eine Frage beantworten könnten, oder einen " Link " , wo ich meine Frage beantwortet bekomme. Meine Frage;
"Was müssen für Voraussetzungen erfüllt werden, um "staatlich anerkannter Waffensachkundeprüfer" zu werden?"
Ich bedanke mich Vorab für Ihre Mühen
Sehr geehrter Herr Wohlgetan,
für die Beantwortung Ihrer Frage wenden Sie sich bitte entweder an den
Kontaktdaten finden Sie auf den beiden genannten Internetseiten.
Dort wird man Ihnen nähere Auskünfte geben können. Die Stadt Wolfsburg als Waffenbehörde ist in diesem Fall leider nicht zuständig.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation