Das für die Berechnung des Elterngeldes heranzuziehende (Netto) Erwerbseinkommen wird eigenständig anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen berechnet und im Durchschnitt ermittelt. Es ist somit nicht identisch mit dem steuerrechtlichen Nettoeinkommen auf den von Ihnen eingereichten Gehaltsnachweisen. Für die Berechnung des Nettobetrages wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die im Bemessungszeitraum überwiegend gültig war.
Entgeltersatzleistungen, wie z.B. Arbeitslosengeld I oder Krankengeld, aus dem Zeitraum vor der Geburt, können nicht als Einkommen vor der Geburt berücksichtigt werden.
Nettoeinkommen vor der Geburt von 1.240 Euro und mehr werden zu 65 Prozent durch Elterngeld ersetzt, Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro zu 67 Prozent. Für Einkommen von weniger als 1.000 Euro steigt die Ersatzrate schrittweise bis auf 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Das Elterngeld beträgt absolut mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.
Dazu können Sie ein Geschwisterkindbonus erhalten, wenn mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahre ist oder mindestens 2 Geschwisterkinder unter 6 Jahren sind und mit Ihnen im Haushalt leben. Die Höhe beträgt 10 Prozent des berechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro. Dieser Bonus entfällt, wenn das ältere Geschwisterkind sein drittes bzw. sechstes Lebensjahr vollendet hat.
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden ab Geburt bis zum Ende des Mutterschutzes auf das festgesetzte Elterngeld angerechnet. Eine volle Auszahlung des Elterngeldes erfolgt somit erst nach Ende des Mutterschutzes.
Während des Elterngeldbezuges dürfen Sie durchschnittlich bis zu 30 Wochen-stunden arbeiten. Das Einkommen wird allerdings angerechnet. Das Elterngeld wird dann aus der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem aktuellen Einkommen berechnet. Bei einem hohen Einkommen vor der Geburt, berechnet sich die Differenz jedoch nur bis zu einer Obergrenze in Höhe von 2.700,00 €. Die entsprechenden Abrechnungen müssen von Ihnen eingereicht werden.
Die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt je nach Geburtsdatum zum 1. oder 15. eines Monats und kann auch nicht geändert werden. Darüber hinaus besteht auf Antrag die Möglichkeit, zustehende Monatsbeträge zu halbieren und somit den Auszahlungs-zeitraum entsprechend zu verlängern.
Bei einer weiteren Geburt während der Elternzeit, werden erneut 12 Monate vor der Geburt betrachtet. Monate
ohne Einkommen und Elterngeld des 1. Kindes werden mit 0 Euro berücksichtigt. Monate mit Elterngeldbezug für das vorherige Kind werden nicht berücksichtigt und durch Monate mit Einkommen aus dem Zeitraum vor der vorherigen Geburt ersetzt. Elterngeld aus der Verlängerungsoption wird nicht bei der Rückberechnung berücksichtigt. Das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und der Arbeitgeberzuschuss müssen neu nachgewiesen werden und zur Berechnung des Nettoeinkommens einbezogen.
Umfangreiche Informationen zum Elterngeld finden Sie hier
5 Kommentare
Guten Tag Herr Knufke,
bitte wenden Sie sich direkt an die Eltern- und Betreuungsgeldstelle, damit die Kolleginnen und Kollegen Ihnen Ihre Frage direkt beantworten können.
Sie erreichen diese per E-Mail an elterngeld@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361 28-2824.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Hallo, wie kann es sein, dass man jetzt 12 Wochen auf das Elterngeld warten muss ?
6 Wochen sind ja ok aber 12 Wochen? Es gibt Menschen die auf das Elterngeld angewiesen sind...!?
Das ist eine große Sauerei. Nicht jeder arbeitet im VW- Werk und hat eine Kreditkarte !
Hallo Klar k,
bitte wenden Sie sich an das Team Eltern- und Betreuungsgeld, damit Ihnen die Kolleginnen und Kollegen direkt weiterhelfen können. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktfeld auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrte Frau Morrone,
bitte haben Sie Verständnis, dass solche persönlichen Angelegenheiten nicht über diese für jedermann öffentlich sichtbare Kommentarfunktion besprochen werden können. Bitte wenden Sie an direkt an das Team Eltern- und Betreuungsgeld. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktfeld auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Ich bin in der 11.Woche schwanger und würde mich gerne schon vor der Entbindung über das Elterngeld informieren und wenn möglich und ungefähr das Elterngeld ausrechnen lassen .
Ich bin 39 Jahre alt und Vollberufstätig bei der Stadt Wolfsburg.
Mit freundlichen Grüssen
Kernt
Anmerkung der Redaktion: Die persönlichen Daten wurde zum Schutz Ihrer Privatsphäre gelöscht.
Hallo Frau Kernt,
bitte haben Sie Verständnis, dass solche persönlichen Angelegenheiten nicht über diese für jedermann öffentlich sichtbare Kommentarfunktion besprochen werden können. Bitte wenden Sie an direkt an das Team Eltern- und Betreuungsgeld. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktfeld auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrte Damen und Herren, ist unser Elterngeldantrag mittlerweile vollständig bei Ihnen eingegangen?
Betrifft …..(persönliche Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Redaktion gelöscht)
Mit freundlichen Grüssen
Robert und Kirsten Wieting
…. (weitere persönliche Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Redaktion gelöscht)
Sehr geehrte Frau Wieting, sehr geehrter Herr Wieting,
wir bitten um Verständnis, wenn wir in diesem für jeden öffentlich sichtbaren Kommentarbereich keine Auskünfte zu persönlichen Angelegenheiten geben. Die von Ihnen in Ihrem Kommentar übermittelten zahlreichen Daten haben wir zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte gelöscht.
Bitte wenden Sie sich direkt an das Team Eltern- und Betreuungsgeld. Die Kontaktdaten finden Sie im Kontaktfeld auf dieser Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation