Mit der Einrichtung des Bestattungswaldes Wolfsburg wurde am 01.09.2020 der 25. städtische Friedhof in Betrieb genommen. Das östlich des Nordfriedhofes liegende Waldstück dient seit dem der Beisetzung von Urnen in Waldgrabstätten ohne Kennzeichnung, das heißt Urnenreihengrabstätten in naturbelassener Umgebung und ohne Pflegeaufwand für die Hinterbliebenen. Die Gebühren für den Erwerb einer solchen Grabstätte einschließlich der Urnenbeisetzung betragen 763,09 Euro. Als zusätzliche Wahlleistung kann eine Schriftplatte in Form eines Buchenblattes bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden. Die Nutzungszeit einer Grabstätte beträgt 20 Jahre. Die Reservierung einer Grabstätte zu Lebzeiten oder die Verlängerung einer Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit ist nicht möglich. Trauerfeiern können direkt im Wald, auf dem speziell dafür hergerichteten Platz mit Pavillon und Sitzbänken, oder in den Räumlichkeiten auf einem der anderen 25 Friedhöfe stattfinden.
Hier finden Sie- Informationen zum Bestattungswald Wolfsburg auf einem Blick
- die Satzung für den Bestattungswald Wolfsburg
- Anlage zur Satzung für den Bestattungswald Wolfsburg
- die Friedhofsgebührensatzung für den Bestattungswald Wolfsburg

Der Geschäftsbereich Grün und hier insbesondere die Friedhofsverwaltung ist Ansprechpartner für alle Fragen zu den städtischen Friedhöfen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den verschiedenen Grabarten, der Lage der Friedhöfe, Satzungen der Einrichtungen und Gebühren die im Zusammenhang mit Graberwerb und - pflege entstehen und vieles mehr.
Bitte beachten Sie, dass der Geschäftsbereich Grün nur Auskunft über städtische Friedhöfe geben kann.