
Das Veterinäramt überwacht den gewerbsmäßigen Lebensmittelbereich. Dazu gehören folgende Bereiche:
- Kontrollen und Beratung der Betriebe
- Probenahmen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
- Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
Gewerbsmäßig ist jede Tätigkeit, die im Rahmen eines Gewerbes oder zu gewerbsmäßigen Zwecken vorgenommen wird. Es ist nicht notwendig, dass sie entgeltlich erfolgt oder damit Gewinn erzielt werden soll. Eine Wiederholungsabsicht muss ebenfalls nicht vorliegen.
Nicht gewerbsmäßig sind dagegen Tätigkeiten im privaten hauswirtschaftlichen Bereich. Darunter fällt sowohl die Versorgung von Familienangehörigen als auch die Bewirtung von Gästen. Es kommt nicht darauf an, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.
Bei Vorkommnissen im nicht gewerbsmäßigen Bereich ist das Lebensmittelrecht nicht anwendbar. Hier können ausschließlich privatrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.
- Link zum Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
- Link zum Bundesinstitut für Risikobewertung
- Link zum BVL - Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Link zum Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
- Link zum Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
2 Kommentare
Ich möchte mich über ein Restaurant in Wolfsburg beschweren...
Hallo Rosi,
wir haben Ihre Beschwerde an das Veterinäramt weitergeleitet. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Ihre Beschwerde an dieser Stelle aus rechtlichen Gründen nicht veröffentlichen können.
Falls Sie Rückfragen zum weiteren Verfahren haben, oder Ihre Quittung noch mit einreichen möchten, wenden Sie sich gerne per E-Mail an veterinaeramt@stadt.wolfsburg.de oder per Tel. 05361 28-2140 direkt an Herrn Dr. Leopold.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Guten Tag,
nach der Übernahme der Fa. XXXX durch XXXX hat sich das Angebot in der XXXX wesentlich verändert. Beim Frühstück werden ..... XXXXX. Es besteht die Befürchtung das man sich eine Lebensmittelvergiftung holt. Bitte überprüfen Sie die Angelegenheit im Interesse der Kunden.
Mit freundlichen Grüßen
Werner N.
Sehr geehrter Herr N.,
ein solcher Hinweis gehört üblicherweise nicht in eine öffentliche für jedermann einsehbare Kommentarfunktion. Insbesondere dann nicht, wenn Umstände beschrieben werden, deren Wahrheitsgehalt zunächst einer Überprüfung unterzogen werden müsste. Daher haben wir alle Daten unkenntlich gemacht, die die von Ihnen beschriebene Firma identifizieren könnte. Zudem haben wir zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte Ihre Daten verkürzt. Ihr Hinweis ist ungekürzt an das Veterinäramt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation