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Wer in seinem Garten Bäume fällen oder Hecken schneiden will, sollte Folgendes beachten:
Gemeinsam ist einem Naturschutzgebiet (NSG) und einem Landschaftsschutzgebiet (LSG), dass für jedes Schutzgebiet in Wolfsburg eine ganz spezielle Verordnung durch den Rat der Stadt beschlossen wird. Darin finden sich an das Gebiet angepasst Schutzzweck und - ziele, Gebote und Verbote.
Die Auflagen und Nutzungseinschränkungen sind in der Regel geringer als in Naturschutzgebieten. Verboten sind insbesondere alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes verändern.
Naturschutzgebiete dürfen außerhalb der Wege nicht betreten werden. Beim Naturschutz wird die Nutzung der Grundstücke mehr eingeschränkt.
Zum Naturschutzbeauftragten für das Gebiet der Stadt Wolfsburg wurde Michael Kühn bestellt.
Telefon: 05363 805 655
Die Bestellung durch den Rat der Stadt Wolfsburg erfolgte für die Dauer von 5 Jahren (bis 2022)
Er kann auch von allen Bürgerinnen und Bürgern zu diesen Fragen angesprochen werden.
Folgende Naturschutzverbände und -vereine sind auf Wolfsburger Gebiet aktiv:
Achtung! Keine geschützten Pflanzen pflücken!
Artenschutzzentrum in Leiferde
Hauptstr. 20
38542 Leiferde
Telefonnummer: 05373 6677
abzugeben.
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6 Kommentare
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Nachbarn haben mehrere Obstbäume in einer Enfernung von 1,5 Metern von der Grunstücksgrenze gepflanzt. Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo Herr Raabe,
bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt handelt es sich um klassisches Nachbarschaftsrecht. Die Stadt hat hier keine Eingriffsmöglichkeiten. Welche Abstände bei der Bepflanzung eingehalten werden müssen, regelt das Niedersächsische Nachbarrechsgesetz;
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=173005,51
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater hat auf seinem Grundstück in Nordsteimke einige Koniferen/Lebensbäume stehen, die bereits sehr hoch gewachsen sind. Wie hoch dürfen Bäume und Koniferen wachsen? Gibt es Bestimmungen dazu?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Hallo Frau Henke,
wir haben Ihre Frage an das Umweltamt weitergeleitet und von dort die Bitte erhalten, dass Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeitin Frau Kosera (Tel: 05361 28-2830) wenden mögen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Ich wohne auf dem Eichelkamp und möchte auf meinem Grundstück einen Walnussbaum entfernen. Brauche ich hierfür eine Genehmigung oder auf welche Vorschriften muss ich achten? Eine Baumschutzverordung für den Eichelkamp habe ich nicht gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wagner,
bei dem auf Ihrem Grundstück stehenden Walnussbaum im Stadtteil Eichelkamp handelt es sich nicht um ein Naturdenkmal. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung.
Beim Zurückschneiden oder Fällen haben Sie die speziellen Artenschutzvorschriften zu beachten, die in
§ 44 des Bundesnaturschutzgesetzes zu finden sind und immer und überall gelten:
Nach § 44 (1) ist es u. a. verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Vor den Arbeiten ist daher zu prüfen, dass sich keine Nester oder z. B. Specht- oder Fledermaushöhlen in dem Baum befinden. Wenn man das Zurückschneiden oder Fällen in die Zeit von Oktober bis Februar legt, ist die Möglichkeit des Vorhandenseins geringer. Bei einer Fällung in der Brutzeit, die man möglichst vermeiden sollte, muss die Prüfung durch eine fachkundige Person erfolgen und dokumentiert werden, dass keine Nester vorhanden sind. Mit seiner Unterschrift übernimmt der Prüfende die Verantwortung für die fachgerechte Prüfung.
Sollte bei der Kontrolle festgestellt werden, dass sich in dem Baum Nester oder Höhlen befinden, so ist Kontakt mit uns als Untere Naturschutzbehörde aufzunehmen.
Hinsichtlich der Frage, ob der Baum durch einen Bebauungsplan geschützt ist, empfehle ich Ihnen, noch Kontakt mit der Bauaufsicht, Telefon 1896, aufzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation
Falls Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern an die Untere Naturschutzbehörde wenden.
Sehr geehrter Herr Wacker,
bitte wenden Sie sich in der Angelegenheit an unser Umweltamt und beschreiben sie dort das von Ihnen festgestellte Vergehen. Es wird dann geprüft, ob tatsächlich ein Vergehen vorliegt und Maßnahmen zu ergreifen sind. Bitte nehmen Sie den Kontakt per E-Mail an umweltamt@stadt.wolfsburg.de auf.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation
Guten Tag.
Gibt es in Wob ein baumkataster per Internet?
Um welche Bauart handelt es sich bei dem Natur -Denkmal Dresdner Ring Ecke Halberstädter Str.?
Hallo Herr Michel,
ein Baumkataster stellt die Stadt Wolfsburg leider nicht im Internet zur Verfügung. Bei Bedarf wäre der Geschäftsbereich Grün der Ansprechpartner.
Bei dem genannten Naturdenkmal handelt es sich um eine Robinie (ND-WOB 5).
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation
Sehr geehrter Herr Pietsch,
eine Eimerwäsche (ein bis zwei 10l-Eimer) mit klarem Wasser, um beispielsweise den Staub zu entfernen, ist erlaubt. Die Verordnung über die öffentliche Sicherheit der Stadt Wolfsburg sagt in Paragraf 6 Ziffer 3: "Fahrzeuge aller Art dürfen, auch auf Privatgrundstücken, nur mit klarem Wasser ohne jegliche Zusätze gereinigt werden, soweit das Waschwasser ungereinigt versickert oder abgeleitet wird." Kurz gesagt: Sie dürfen Ihr Auto vor Ihrer Garage waschen, aber nur mit klarem Wasser.
Mit freundlichem Gruß
Das Team der Onlinekommunikation