VEMAGS (Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte)
Sie wollen im öffentlichen Straßenraum einen Container aufstellen oder Warenauslagen herausstellen?
Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Diese ist immer dann erforderlich, wenn Sie öffentliche Straßen- und Gehwegflächen nicht im Rahmen des Widmungszweckes "Straßenverkehr" nutzen wollen.
Eine Sondernutzungserlaubnis ist unter anderem für folgende Nutzungen erforderlich:
- Warenauslagen
- Stellschilder
- Freiflächen zur Außenbewirtung
- Container, Gerüste, Lagerflächen und ähnliches
- Informationsstände
- Flyerverteilung
- Veranstaltungen
Für den Bereich der Porschestraße sind besondere Gestaltungsregeln geschaffen worden. Sie sind in der Gestaltungssatzung für die private Möblierung im öffentlichen Straßenraum niedergelegt, die Sie zur weiteren Information herunterladen können.
Die Gestaltungsregeln betreffen Warenauslagen, Stellschilder und Freiflächen für Bewirtungszwecke.
- Antrag "Sondernutzung einer Warenauslage" (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Antrag "Sondernutzung einer Warenauslage in der Porschestraße" (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Antrag "Sondernutzung für Außenbewirtung" (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
- Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Artikel (Art.) 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Hier finden Sie Informationen zur Gestaltungssatzung der Stadt Wolfsburg
Wir überwachen die Einhaltung der Regelungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes im öffentlichen Verkehrsraum. Die entsprechenden Bestimmungen entnehmen Sie bitte der Straßenreinigungsverordnung und -satzung sowie den Merkblättern. Danach sind von den Anliegern grundsätzlich die Gehwege zu reinigen bzw. von Eis und Schnee zu befreien. Ob dies ggf. auch für die Fahrbahn gilt, richtet sich nach der Straße, in der Sie wohnen.
- motorsportliche Veranstaltungen
- Radrennen, Volksläufe, Volksmärsche
- Umzüge bei Volksfesten und ähnliches

Frau Huttner
Rathaus B, Zimmer 008
Telefon: 05361 28-1234*
Fax: 05361 28-2613
*Hinweis:
Unter der angegebenen Telefonnummer erreichen Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Service Centers. Diese beantworten gerne allgemeine Anfragen rund um das Rathaus und die Verwaltung. Sollten Sie eine Fachfrage haben werden Sie umgehend zum zuständigen Sachbearbeiter weitervermittelt.
Verkehrsregelungen und Veranstaltungen
- Mitte-West (Eichelkamp, Hageberg, Hohenstein, Klieversberg, Laagberg, Rabenberg, Wohltberg)
- Neuhaus/Reislingen,
- Stadtmitte (Hellwinkel, Heßlingen, Köhlerberg, Rothenfelde, Schillerteich, Stadtmitte, Steimker Berg)
- Westhagen
Ausnahmegenehmigungen
Herr Meissner
Rathaus B, Zimmer 007
Verkehrsregelungen und Veranstaltungen
- Brackstedt/Velstove/Warmenau
- Ehmen/Mörse
- Fallersleben/Sülfeld
- Hattorf/Heiligendorf
- Kästorf/Sandkamp
Ausnahmegenehmigungen
Herr Gundrum
Rathaus B, Zimmer 007
- Almke/Neindorf
- Barnstorf/Nordsteimke
- Hehlingen
- Nordstadt (Alt-Wolfsburg, Kreuzheide, Teichbreite, Tiergartenbreite)
- Vorsfelde
- Wendschott
Ausnahmegenehmigungen
Rathaus B, Zimmer 008
Baustellenabsicherung
Frau Ruppelt, Frau Kammerer
Rathaus B, Zimmer 006
Sondernutzung
Herr Kolbig
Rathaus B, Zimmer 002
Güterkraftverkehr, Parkausweise für Schwerbehinderte, Großraum- und Schwertransporte
Frau Herda
Rathaus B, Zimmer 004
Spielrecht, Fahrtenbücher
Frau Wäke
Rathaus B, Zimmer 006
Fahrschulen, Berufskraftfahrerqualifikation
Frau Lambrecht
Rathaus B, Zimmer 006
E-Mail an Frau Lambrecht