
Die Landesregierung ist verpflichtet, mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, und die Gebiete, die zur Hochwasserentlastung und Rückhaltung beansprucht werden, als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Die Festsetzung dient dazu, vorhandenen Retentionsraum freizuhalten und den schadlosen Hochwasserabfluss weitgehend sicherzustellen.
In Überschwemmungsgebieten sind gesetzliche Vorgaben zu beachten (siehe Paragraf 28 Wasserhaushaltsgesetz).
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Untere Wasserbehörde.
Natürliche oder ermittelte Überschwemmungsgebiete sind auch ohne förmliche Festsetzung in ihrer Form als Rückhalteflächen zu erhalten.
Im Gebiet der Stadt Wolfsburg sind bislang folgende Überschwemmungsgebiete ausgewiesen:
Aller westlich der A 39:
Aller östlich der A 39 mit Nebengewässern (Wipperaller, Steekgraben, Hehlinger Bach und Lapau)
Kleine Aller:
Mühlenriede:
Für den Allerkanal und die Schunter gilt eine vorläufige Sicherung.
Karten:
Überschwemmungsgebiete mit interaktiven Karten (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Übersichtskarte Wolfsburg mit Überschwemmungsgebieten (PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster)
Ansprechpartnerin:
Gisela Lampe
Tel: 05361 28-1960
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