Der Vorschlag aus der Bürgerinitiative Neuhaus, die Sandkrugkreuzung als Kreisverkehr auszubilden, wurde von der Verwaltung geprüft. Die dargestellte Lösung wäre vom Verkehrsablauf her jedoch nicht zu realisieren, da sich die Sandkrugstraße und die Zollstraße in einer Zufahrt überschneiden. Für die Berechnung wurde deshalb davon ausgegangen, dass der Kreisverkehr entsprechend modifiziert würde und dann insgesamt über 4 Zufahrten verfügt.
Für Kreisverkehre gilt grundsätzlich: Wenn sich der Verkehr gleichmäßig auf die Zufahrten verteilt, können mit einem Kreisverkehr, der über einen Fahrstreifen verfügt, bis zu 25.000 Kfz/Tag abgewickelt werden. Mit einem zweiten Fahrstreifen kann die Leistungsfähigkeit gesteigert werden, allerdings sind dann aus Gründen der Verkehrssicherheit solche großen Kreisverkehre nur in Verbindung mit einer Signalisierung (Ampeln) zu betreiben.
Am Kreuzungspunkt L290/Sandkrugstraße verteilen sich die Verkehre nicht gleichmäßig auf die Zufahrten. Die L290 ist deutlich höher belastet als die Sandkrugstraße. Insgesamt fließen in der Prognose aus allen vier Richtungen über 30.000 Kfz/Tag in den Kreisverkehr. Die Berechnungen haben ergeben, dass diese ungünstig verteilten Verkehrsmengen weder durch einen einstreifigen noch durch einen zweistreifigen Kreisverkehr abgewickelt werden können.
Zur Umsetzung der hier geplanten Ausbau- und/oder Neubaumaßnahmen sind Baurechte entweder über Bebauungspläne oder über ein Planfeststellungsverfahren nach Straßengesetz zu schaffen. In diesen Verfahren muss u.a. auch das Thema „Lärmschutz“ detailliert abgearbeitet werden. Die Beurteilung und das Erfordernis von Lärmschutzmaßnahmen richten sich nach den aktuellen Bestimmungen des BIMSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetzes) sowie der RLS-90 (Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen). In den entsprechenden Verordnungen (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) werden genaue Vorgaben gemacht, wann Lärmschutzeinrichtungen erforderlich sind, welche Grenzwerte bei welcher Bebauung und Nutzung einzuhalten sind und welche Lärmschutzeinrichtungen möglich sind.
Zum jetzigen Planungsstand (Machbarkeitsstudie) werden zunächst überschlägige Berechnungen vorgenommen, die aber im weiteren Planungsprozess und bei weiterer Einschränkung der Varianten ebenfalls weiter konkretisiert werden und in einem maßnahmenbezogenen Lärmgutachten mit gebäudescharfer Aussage zu erforderlichen Maßnahmen mündet.
Da sich die Stadt Wolfsburg derzeit noch in der Planung und Prüfung möglicher Varianten befindet, kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine Auskunft zu konkreten Lärmschutzmaßnahmen gegeben werden. Allerdings ist zu sagen, dass die Vorgaben der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) sowie die des BIMSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetzes) unbedingt zu berücksichtigen sind.
Laut der RLS-90 gilt, dass schon beim Linienentwurf und der Voruntersuchung zur Straßenplanung Lärmschutzüberlegungen einsetzen müssen. Des Weiteren gilt grundsätzlich, dass zunächst aktive Lärmschutzeinrichtungen (Lärmschutzwälle und –wände, Führungen im Einschnitt oder im Tunnel) überlegt und bewertet werden müssen, bevor passive Maßnahmen wie Lärmschutzfenster, Fassadenverstärkungen u.a. angedacht werden. Damit erfolgt eine Abwägung aller Belange in jedem Einzelfall.
In einem ersten Schritt wurden mehrere mögliche Varianten mit unterschiedlichen Streckenverläufen von der Stadt Wolfsburg geprüft, die Eingriffe in die bestehende Bebauung möglichst minimiert vorsahen. Die Variante der großen Verschwenkung verläuft über den Parkplatz des Sportgeländes, sodass dieser verlegt werden müsste. Bei der neuen sogenannten Variante 1N, die eine Verlegung der Sandkrugkreuzung auf die Fläche der alten Betonfabrik vorsieht, wird die Sportplatzanlage nicht tangiert. Genau wie Variante 2 zerschneidet auch die Variante 2N die Sportplatzfläche und macht eine Verlegung der Sportanlage notwendig. Ob die Verlegung der Anlage in Gänze oder nur zum Teil erfolgen wird, ist erst im weiteren Planungsprozess zu quantifizieren. Aktuell steht für eine teilweise Verlegung die Fläche südlich der aktuellen Sportanlage zur Diskussion. Für eine gänzliche Verlegung und Neuerrichtung der Sportanlage ist die Fläche zwischen der bestehenden Sportanlage und Neuhaus angedacht.
Zur verstärkten Förderung des ÖPNV wurde eine Machbarkeitsstudie zur sog. „Alternativen Grünen Route“ (AGR) erarbeitet. Die Streckenführung bis zur Reislinger Straße wurde in der Vorlage V 1719/2015 vom Rat der Stadt Wolfsburg bereits beschlossen. Mit dieser vom Kfz-Verkehr unabhängigen ÖPNV Route sollen sowohl die neuen als auch die bestehenden Wohngebiete im Südosten schnell und komfortabel an die Innenstadt sowie an das VW-Werk angebunden werden. Der Nutzen daraus wäre eine Entlastung der Innenstadt vom Kfz-Verkehr und eine Minimierung von Staubildungen in der Stadt. Darüber hinaus besteht durch die AGR mit separater Spurführung ab Hehlingen ein Zeitvorteil gegenüber den Pkw. Zusammen mit einem qualitativ hochwertigen ÖPNV-System sollen hiermit weitere Potentiale zur Verkehrsverlagerung auf den ÖPNV mobilisiert werden.
Langfristig gesehen verfolgt die Stadt Wolfsburg das Ziel, den ÖV-Anteil von heute 10% auf zukünftig etwa 15% zu erhöhen. Um dieses Ziel zu realisieren erscheint es sinnvoll, die AGR am Endpunkt im Bereich Nordsteimke/Hehlingen mit einer P+R-Anlage zu verknüpfen.
Ziel ist es, die Alternative Grüne Route (AGR) auf separaten Fahrstreifen zu führen. Dies kann auf freigeführten Strecken sein, ebenso auf z.B. richtungsbezogenen Busspuren. Welche Ausführungsform zum Tragen kommt, ist von den jeweiligen Verkehrs- und Straßenverhältnissen abhängig und wird im weiteren Planungsprozess zu prüfen sein.
Für eine stadtverträgliche Abwicklung vorrangig der hohen Pendlerströme aus der südlichen und östlichen Umgebung Wolfsburgs erscheint es zielführend, im Bereich der Ortsteile Norsteimke/Hehlingen eine P+R-Anlage entstehen zu lassen, die gleichzeitig den End-/Anfangspunkt der AGR darstellen soll. Vor diesem Hintergrund wurde eine Machbarkeitsstudie für einen möglichen Standort einer solchen Anlage im Bereich Hehlingen erarbeitet.
Der Nutzen der P+R-Anlage besteht zum einen darin, die Aktivierung des Nachfragepotentials durch die Schaffung eines qualitativ hochwertigen ÖPNV-Systems voranzutreiben. Zum anderen bietet die P+R-Anlage die Möglichkeit, einen Teil des Kfz-Verkehrs vor der Innenstadt abzufangen, da die Fahrzeuge auf einer zentralen Stellplatzfläche abgestellt werden und der Umstieg auf den ÖPNV an dieser Stelle erfolgt.
Aufgrund konstruktiver Diskussionen mit den Bürgern und bereits vorhandener Vorüberlegungen der Stadt Wolfsburg wurde die Planung dahingehend erweitert, den Ortsteil Neuhaus über zwei mögliche Anschlussrouten an die neuen Rad- und Fußwegeverbindungen anzubinden. Eine der möglichen Anschlussrouten ist Bestandteil der Komfortradwegerschließung (gelbe Route) im nordöstlichen Bereich des Baugebiets Sonnenkamp.
Eine weitere Möglichkeit zur Anbindung von Neuhaus besteht über das Ergänzungsnetz (grüne Route). Die jeweiligen Kreuzungspunkte mit der L 290 und die genaue Führungen zwischen den Ortsteilen müssen im Planungsprozess noch genauer definiert und ausgeplant werden.
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1 Kommentare
Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf der Internetseite finden Sie unter der Rubrik „Rad/Fuß“ ausführliche Informationen zum geplanten Radwegekonzept im Wolfsburger Südosten. Die in blau dargestellte Radwegeverbindung (Schnelle Route) stellt künftig die wichtigste Radverkehrsbeziehung in die Wolfsburger Innenstadt dar und führt kontinuierlich entlang der gesamten Nordsteimker Straße. Auch können Sie der Internetseite den aktuellen Planungstand zur Schnellen Route entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Team der Onlinekommunikation