So hat Wolfsburg gewählt
Das vorläufige Ergebnis der Stimmenauszählung in Wolfsburg steht fest. Zum Anschauen des Ergebnisses klicken Sie dazu auf den folgenden Link oder auf die Grafik.
https://wahlen.wolfsburg.de/
Das vorläufige Ergebnis der Stimmenauszählung in Wolfsburg steht fest. Zum Anschauen des Ergebnisses klicken Sie dazu auf den folgenden Link oder auf die Grafik.
Am 26. Mai 2019 findet die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und am Wahltag
Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei der Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, so ist ein erneuter Antrag nicht erforderlich. Die Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern die sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies gilt nicht, wenn Sie bis zum oben angegebenen 21. Tage vor der Wahl gegenüber der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dieser Antrag gilt für alle künftigen Wahlen zum Europäischen Parlament, bis Sie erneut einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Sind Sie bei früheren Wahlen (1979 bis 1994) in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden, müssen Sie für eine Teilnahme an der Wahl einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland ist ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
Antragsvordrucke sowie Merkblätter zur Information können bei allen Gemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert werden.
Für Ihre Teilnahme als Wahlbewerber ist unter anderem Voraussetzung, dass Sie am Wahltag
Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Antragsvordrucke (Formblätter) und Informationen erhalten Sie bei der Stadt Wolfsburg, Ordnungsamt/Wahlen, Rathaus B, Zimmer B 041 und B 042, Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg.
Wolfsburg, den 21.12.2018
Der Stadtwahlleiter
Klaus Mohrs
Wahlbezirk | Stadt-/ Ortsteil |
218 | Stadtmitte |
312 | Laagberg |
403 | Fallersleben |
501 | Ehmen |
515 | Detmerode |
950 | Briefwahlbezirk |
Zur Auswertung sind die Stimmzettel nach 6 Altersgruppen gekennzeichnet, die Anonymität ist gewährleistet. Zudem wird unterschieden nach weiblich beziehungsweise (neu!) männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister (Paragraf 22 Personenstandsgesetz).
© Programmfabrik/ Fotolia.comZuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit der Landeswahlleiterin gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen.
Die Niedersächsische Landeswahlleiterin ist Ulrike Sachs.
Nähere Informationen über die Aufgaben des Bundeswahlleiters (öffnet sich in einem neuen Fenster)
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